Prüferin: An wen müssen Sie sich wenden, wenn Sie für eine Betriebsstätte eine Herstellungserlaubnis für bestimmte Tierarzneimittel beantragen wollen?
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Zuständig ist die zuständige Behörde des Landes, in dem die Betriebsstätte liegt oder liegen soll. Dort ist der Antrag auf Erteilung der Herstellungserlaubnis zu stellen; die Erlaubnis wird dann von dieser Landesbehörde erteilt.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst Zuständigkeit (Landesbehörde nach Lage der Betriebsstätte), dann kurz das Antragsprinzip („auf Antrag“) – damit zeigst du, dass du nicht nur „irgendeine Behörde“ meinst, sondern die klare Anknüpfung an die Betriebsstätte.
Frage 2
Prüferin: Nach welchen Vorgaben muss das behördliche Verfahren ausgestaltet sein, wenn eine Herstellungserlaubnis für diese Produkte erteilt wird?
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Die Herstellungserlaubnis ist in einem Verfahren zu erteilen, das den Vorgaben aus Kapitel VI der Verordnung (EU) 2019/6 entspricht. Das bedeutet, dass sich das nationale Erlaubnisverfahren an die EU-rechtlichen Anforderungen an Unterlagen, Qualitätsstandards und Kontrollmechanismen anlehnen muss, weil § 28 TAMG das Verfahren ausdrücklich an Kapitel VI der EU-Verordnung koppelt.
Examens-Tipp: Wenn du „EU-Verordnung 2019/6, Kapitel VI“ nennst, ist das der Kern. Danach kannst du kurz erläutern, dass damit v. a. Qualitätsanforderungen/Unterlagen/Kontrollen EU-harmonisiert vorgegeben sind.
Frage 3
Prüferin: Unter welcher Voraussetzung wird der Anwendungsbereich der Herstellungserlaubnis eröffnet, wenn es um das Herstellen zulassungspflichtiger Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischer Produkte geht?
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Der Anwendungsbereich ist eröffnet, wenn zulassungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte (im Sinne der Legaldefinition) hergestellt werden und dies gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt. Dann ist die Herstellung erlaubnispflichtig und darf ohne vorherige Erlaubnis nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden.
Examens-Tipp: Achte in der Prüfung auf das Triggerpaar: „Herstellen“ + „gewerbs- oder berufsmäßig“. Das ist meist der entscheidende Schritt, bevor man über Zuständigkeit und EU-Verfahren spricht.
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