Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wann müssen Sie in der Apotheke eine Betäubungsmittelbewegung dokumentieren, wenn sich der Bestand ändert?

Der Nachweis über Verbleib und Bestand ist unverzüglich nach jeder Bestandsänderung zu führen. Das heißt: Jede Abgabe, jeder Zugang, jede Vernichtung oder sonstige Bewegung, die den BtM-Bestand verändert, muss ohne schuldhaftes Zögern dokumentiert werden, und zwar nach dem amtlichen Formblatt bzw. in einer Form, die diesem amtlichen Format entspricht und den Verbleib jederzeit nachvollziehbar macht.

Examens-Tipp: In der Prüfung immer mit dem Zeitmoment anfangen: „unverzüglich nach Bestandsänderung“. Danach kurz sagen, dass es im amtlichen Formblatt/amtlichen Format nachvollziehbar sein muss.

Frage 2

Prüferin: Welche Arten von Dokumentationssystemen sind für die BtM-Nachweisführung in der Apotheke zulässig?

Zulässig sind drei Arten der Nachweisführung:

  • Karteikarten
  • Betäubungsmittelbücher, typischerweise mit fortlaufend numerierten Seiten
  • Elektronische Datenverarbeitung (EDV), sofern die Daten so geführt werden, dass jederzeit ein vollständiger Ausdruck im amtlichen Format möglich ist.

Unabhängig vom System muss der Nachweis vollständig, korrekt, nachvollziehbar und jederzeit kontrollierbar sein.

Examens-Tipp: Gut ist eine kurze Dreierstruktur: „Kartei – Buch – EDV“. Wenn EDV genannt wird, direkt die Kernvoraussetzung ergänzen: jederzeit druckbar im amtlichen Format.

Frage 3

Prüferin: Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Nachweisführung für Betäubungsmittel elektronisch erfolgen darf?

Die elektronische Nachweisführung ist nur zulässig, wenn zu jedem Zeitpunkt ein vollständiger Ausdruck der Aufzeichnungen im amtlichen Format möglich ist, und zwar so, dass die Eintragungen in der richtigen Reihenfolge nachvollzogen werden können. Außerdem muss die monatliche Kontrolle auf Grundlage dieser Ausdrucke erfolgen (Monatsausdruck als Basis der Bestandsprüfung).

Examens-Tipp: Merke dir zwei Schlagworte zur EDV: „jederzeit Ausdruck“ und „Monatsausdruck für die Kontrolle“. Das sind die Punkte, die Prüfer fast immer hören wollen.

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