Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Personengruppe darf im Fernabsatz bestimmte besonders gefährliche Stoffe oder Gemische grundsätzlich nicht erhalten, und welches Schutzziel verfolgt diese Regelung?

Im Fernabsatz ist die Abgabe bestimmter besonders gefährlicher Stoffe/Gemische/Erzeugnisse an Endverbraucher grundsätzlich unzulässig. Adressiert ist damit der Versandhandel (z. B. Online-Shop, Katalog, sonstige Fernkommunikationsmittel), sobald die Abgabe an private Verbraucher erfolgen soll.

Schutzziel ist der besondere Verbraucherschutz bzw. die Gefahrenabwehr: Es soll verhindert werden, dass risikoreiche Chemikalien „unkontrolliert“ in private Hände gelangen und ohne ausreichende Kontrolle, Beratung und Prüfung der Voraussetzungen bezogen werden können.

Examens-Tipp: In der Prüfung sauber trennen: erst den Empfängerkreis (Endverbraucher) nennen, dann den Vertriebsweg (Versand/Fernabsatz) und erst danach das Schutzziel (Gefahrenabwehr/Verbraucherschutz). Das wirkt sehr strukturiert.

Frage 2

Prüferin: Welche Abgabe im Versandhandel bleibt trotz des grundsätzlichen Versandverbots weiterhin möglich, wenn der Empfänger zum Bezug berechtigt ist?

Trotz des grundsätzlichen Versandverbots gegenüber Endverbrauchern bleibt der Versand an andere Händler, Unternehmen oder Apotheken möglich, sofern diese Empfänger berechtigt sind, die betreffenden Chemikalien zu beziehen. Entscheidend ist damit, dass es sich nicht um Endverbraucher handelt und der Empfänger dem professionellen/berechtigten Bereich zuzuordnen ist.

Examens-Tipp: Betone den Kernpunkt: Das Verbot ist vor allem ein Verbot der Abgabe an Endverbraucher – bei berechtigten gewerblichen/professionellen Empfängern ist Versand grundsätzlich denkbar, wenn deren Bezugsberechtigung geprüft wird.

Frage 3

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen kommt ausnahmsweise ein Versand an Endverbraucher in Betracht, wenn das Gesetz dafür eine Ausnahme vorsieht?

Ein Versand an Endverbraucher kann nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn dies gesetzlich ausdrücklich geregelt ist und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den typischen, streng auszugestaltenden Anforderungen gehören insbesondere:

  • persönliche Fachberatung
  • Identitätsprüfung
  • Nachweis besonderer Kenntnisse (je nach Regelung)
  • ggf. weitere Pflichten wie Dokumentation

Ohne eine explizite gesetzliche Ausnahmeregelung und deren vollständige Einhaltung bleibt der Versand an Endverbraucher unzulässig.

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung ausdrücklich: „Nur wenn das Gesetz es ausdrücklich erlaubt.“ Dann nennst du 2–3 typische Auflagen (Beratung, Identität, Kenntnisnachweis). Damit zeigst du, dass du den Ausnahmecharakter verstanden hast.

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