Prüferin: Woran müssen Sie im Apothekenalltag prüfen, ob ein Stoff überhaupt unter das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt?
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Maßgeblich ist die Legaldefinition des Grundstoffs in § 1 GÜG: Ein Stoff fällt nur dann unter das GÜG, wenn er ein „erfasster Stoff“ im Sinne von Art. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung ist und/oder im Sinne von Art. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in Verbindung mit deren Anhang erfasst ist.
Praktisch bedeutet das:
Es kommt nicht auf die bloße Eignung zur Drogenherstellung an, sondern darauf, ob der Stoff in den EU-Anhängen gelistet ist.
Änderungen dieser EU-Anhänge wirken unmittelbar auf die Einordnung als Grundstoff und damit auf die Pflichten nach dem GÜG in Deutschland.
Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst den Prüfmaßstab nennen: „GÜG verweist auf die EU-Verordnungen und deren Anhänge“. Dann klar sagen: Nur gelistete Stoffe sind erfasst – das zeigt, dass du die dynamische Verweisung und die praktische Konsequenz verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Bedeutung hat die Einteilung von erfassten Stoffen in Kategorien für die Überwachung in der Praxis?
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Die Einteilung der erfassten Stoffe in Kategorien (insbesondere nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004) dient dazu, das Missbrauchsrisiko abzubilden und daraus abgestufte Überwachungs- und Kontrollanforderungen abzuleiten.
Kernaussagen:
Je höher die Kategorie bzw. je höher das Missbrauchsrisiko, desto strenger sind die Anforderungen (z.B. Nachweis- und Kontrollpflichten).
Niedrigere Risikokategorien sind typischerweise mit weniger strengen, aber dennoch relevanten Pflichten (z.B. Melde-/Kontrollmechanismen) verbunden.
Für Apotheken und pharmazeutische Betriebe ist das entscheidend, weil die Kategorie bestimmt, wie eng der Umgang (z.B. Abgabe/Handel) rechtlich überwacht wird.
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung ausdrücklich den Zweck der Kategorien: risikobasierte Staffelung der Pflichten. Das ist oft der Punkt, den Prüfer hören wollen – weniger das Auswendiglernen einzelner Beispiele.
Frage 3
Prüferin: Wie ist der Begriff „Gemeinschaft“ im Grundstoffüberwachungsgesetz zu verstehen?
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„Gemeinschaft“ meint im Kontext des GÜG die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Begriff ist eine Begriffsbestimmung in § 1 GÜG und ist wichtig, um Vorgänge innerhalb der EU von solchen mit Bezug zu Staaten außerhalb der EU abzugrenzen.
Examens-Tipp: Wenn „Gemeinschaft“ und „Drittstaat“ abgefragt werden, antworte paarig: Gemeinschaft = EU-Mitgliedstaaten; Drittstaat = außerhalb der EU. Damit zeigst du sofort die prüfungsrelevante Abgrenzung.
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