Prüfung

Frage 1

Prüferin: Woran müssen Sie im Apothekenalltag prüfen, ob ein Stoff überhaupt unter das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt?

Maßgeblich ist die Legaldefinition des Grundstoffs in § 1 GÜG: Ein Stoff fällt nur dann unter das GÜG, wenn er ein „erfasster Stoff“ im Sinne von Art. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung ist und/oder im Sinne von Art. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in Verbindung mit deren Anhang erfasst ist.

Praktisch bedeutet das:

  • Es kommt nicht auf die bloße Eignung zur Drogenherstellung an, sondern darauf, ob der Stoff in den EU-Anhängen gelistet ist.
  • Änderungen dieser EU-Anhänge wirken unmittelbar auf die Einordnung als Grundstoff und damit auf die Pflichten nach dem GÜG in Deutschland.

Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst den Prüfmaßstab nennen: „GÜG verweist auf die EU-Verordnungen und deren Anhänge“. Dann klar sagen: Nur gelistete Stoffe sind erfasst – das zeigt, dass du die dynamische Verweisung und die praktische Konsequenz verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Welche Bedeutung hat die Einteilung von erfassten Stoffen in Kategorien für die Überwachung in der Praxis?

Die Einteilung der erfassten Stoffe in Kategorien (insbesondere nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004) dient dazu, das Missbrauchsrisiko abzubilden und daraus abgestufte Überwachungs- und Kontrollanforderungen abzuleiten.

Kernaussagen:

  • Je höher die Kategorie bzw. je höher das Missbrauchsrisiko, desto strenger sind die Anforderungen (z.B. Nachweis- und Kontrollpflichten).
  • Niedrigere Risikokategorien sind typischerweise mit weniger strengen, aber dennoch relevanten Pflichten (z.B. Melde-/Kontrollmechanismen) verbunden.

Für Apotheken und pharmazeutische Betriebe ist das entscheidend, weil die Kategorie bestimmt, wie eng der Umgang (z.B. Abgabe/Handel) rechtlich überwacht wird.

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung ausdrücklich den Zweck der Kategorien: risikobasierte Staffelung der Pflichten. Das ist oft der Punkt, den Prüfer hören wollen – weniger das Auswendiglernen einzelner Beispiele.

Frage 3

Prüferin: Wie ist der Begriff „Gemeinschaft“ im Grundstoffüberwachungsgesetz zu verstehen?

Gemeinschaft“ meint im Kontext des GÜG die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Begriff ist eine Begriffsbestimmung in § 1 GÜG und ist wichtig, um Vorgänge innerhalb der EU von solchen mit Bezug zu Staaten außerhalb der EU abzugrenzen.

Examens-Tipp: Wenn „Gemeinschaft“ und „Drittstaat“ abgefragt werden, antworte paarig: Gemeinschaft = EU-Mitgliedstaaten; Drittstaat = außerhalb der EU. Damit zeigst du sofort die prüfungsrelevante Abgrenzung.

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