Prüferin: Welche Anforderungen müssen die Krankenkassen oder ihre Verbände bei Modellvorhaben an die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung organisatorisch sicherstellen?
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Die Krankenkassen oder ihre Verbände müssen veranlassen, dass Modellvorhaben wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, und zwar nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards. Das bedeutet: Es reicht nicht, ein Modellvorhaben nur praktisch durchzuführen; vielmehr muss von Beginn an eine methodisch saubere, objektive und nachvollziehbare Evaluation organisiert werden.
Kernpunkte sind dabei:
Die Begleitung und Auswertung müssen an allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards ausgerichtet sein (z. B. methodische Qualität, Objektivität, Vergleichbarkeit).
Die Kassen müssen dies aktiv beauftragen/initiieren („veranlassen“) und dürfen es nicht dem Zufall oder einer rein internen Betrachtung überlassen.
Die Auswertung ist so anzulegen, dass am Ende belastbare Ergebnisse für eine spätere Bewertung des Modellvorhabens vorliegen (Wirksamkeit/Nutzen nachvollziehbar und überprüfbar).
Examens-Tipp: Antworte strukturiert in drei Schritten: (1) Wer muss handeln (Kassen/Verbände), (2) was müssen sie tun (Begleitung/Auswertung veranlassen), (3) nach welchem Maßstab ( allgemein anerkannte wissenschaftliche Standards ). Wenn du dann noch kurz erklärst, warum das wichtig ist (Objektivität/Überprüfbarkeit), wirkt das sehr prüfungssicher.
Frage 2
Prüferin: Warum darf die Auswertung eines Modellvorhabens nicht durch die Krankenkassen selbst erfolgen, und wer muss stattdessen den Ergebnisbericht erstellen?
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Die Auswertung darf nicht durch die Krankenkassen selbst erfolgen, weil die Evaluation neutral und glaubwürdig sein muss und Interessenkonflikte vermieden werden sollen. Daher sieht die Regelung vor, dass der Bericht über die Ergebnisse der Auswertung von unabhängigen Sachverständigen erstellt wird.
Wesentliche Aussage:
Nicht die Kassen evaluieren „in eigener Sache“, sondern unabhängige Sachverständige erstellen den Ergebnisbericht, um Unabhängigkeit und Neutralität der Bewertung sicherzustellen.
Examens-Tipp: Betone in der mündlichen Prüfung den Zweck der Unabhängigkeit: Vermeidung von Interessenkonflikten und Erhöhung der Glaubwürdigkeit. Das ist oft der Punkt, auf den Prüfer hinauswollen, wenn sie nach „warum nicht die Kassen selbst?“ fragen.
Frage 3
Prüferin: Was muss mit dem Bericht über die Ergebnisse der Auswertung eines Modellvorhabens passieren, nachdem er erstellt wurde?
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Der von unabhängigen Sachverständigen erstellte Bericht über die Ergebnisse der Auswertung muss veröffentlicht werden.
Damit ist gesetzlich eine Veröffentlichungspflicht vorgesehen: Die Ergebnisse sollen transparent und für die Öffentlichkeit bzw. Fachöffentlichkeit zugänglich sein, sodass die Wirksamkeit und Aussagekraft des Modellvorhabens nachvollzogen und überprüft werden kann.
Examens-Tipp: Merke dir die klare Prüfungsformulierung: „Bericht … ist zu veröffentlichen.“ Wenn du zusätzlich kurz den Transparenzgedanken nennst (keine „Geheimstudien“, Nachvollziehbarkeit), rundest du die Antwort ab.
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