Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen besteht für gesetzlich Versicherte überhaupt ein Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit einer Sterilisation?
Note💬 Lösung anzeigen
Ein Anspruch besteht, wenn es sich um eine Sterilisation handelt, die durch Krankheit erforderlich ist. Entscheidend ist also nicht ein Wunsch- oder Lifestyle-Eingriff, sondern die krankheitsbedingte medizinische Erforderlichkeit. Liegt diese vor, können die in § 24b SGB V genannten Leistungsarten (insbesondere ärztliche Behandlung sowie Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und ggf. Krankenhauspflege) beansprucht werden.
Examens-Tipp: Achte in der Prüfung auf die klare Abgrenzung: Leistungspflicht nur bei krankheitsbedingter Erforderlichkeit – nicht bei frei gewählter Sterilisation. Genau dieses Tatbestandsmerkmal zuerst nennen.
Frage 2
Prüferin: Welche zusätzliche formelle Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ein nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch überhaupt einen Leistungsanspruch nach dem SGB V auslösen kann?
Note💬 Lösung anzeigen
Der Leistungsanspruch für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch besteht nur, wenn der Abbruch in einer Einrichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgenommen wird. Es reicht also nicht allein, dass der Abbruch „nicht rechtswidrig“ ist; er muss zudem in einer nach Schwangerschaftskonfliktgesetz zugelassenen Einrichtung erfolgen.
Examens-Tipp: Wenn du nach Voraussetzungen gefragt wirst, strukturiere: erst „nicht rechtswidrig“, dann die Einrichtungsvoraussetzung (zugelassene Einrichtung nach Schwangerschaftskonfliktgesetz). Das wird häufig übersehen.
Frage 3
Prüferin: Welche Leistungsarten umfasst der Anspruch nach § 24b SGB V typischerweise im Zusammenhang mit Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch?
Note💬 Lösung anzeigen
Der Anspruch umfasst insbesondere folgende Leistungsarten:
Ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft
Ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen
Ärztliche Behandlung
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
Krankenhauspflege
Kommt es infolge einer erforderlichen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs zu Arbeitsunfähigkeit, kann außerdem Krankengeld beansprucht werden, soweit nicht bereits ein anderer Anspruch auf Krankengeld besteht.
Examens-Tipp: Nenn in der Prüfung die Leistungspakete „Beratung – Feststellung der Voraussetzungen – Behandlung – Mittelversorgung – Krankenhauspflege“ in genau dieser Logik. Das wirkt systematisch und nah am Gesetz.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.