Prüferin: Woran knüpft die Verschreibungspflicht eines Arzneimittels nach der AMVV im Kern an, wenn Sie die Einstufung eines konkreten Präparats rechtlich prüfen sollen?
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Maßgeblich ist, ob das Arzneimittel einen Stoff bzw. eine Stoffzubereitung enthält, die in Anlage 1 der AMVV aufgeführt ist, oder ob es eine Zubereitung eines dort genannten Stoffes (bzw. aus einer solchen Zubereitung) ist oder ob ein solcher Stoff/eine solche Zubereitung dem Arzneimittel zugesetzt wurde.
Liegt einer dieser Fälle vor, gilt: Das Arzneimittel „darf nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden“ (also: verschreibungspflichtige Abgabe). Der Verweis auf Anlage 1 ist dabei das zentrale rechtliche „Prüfprogramm“ für die Einstufung.
Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst sauber den Anknüpfungspunkt nennen: Anlage 1 prüfen und dann die drei Varianten systematisch abarbeiten (enthält – ist Zubereitung – ist zugesetzt). Danach kannst du kurz den Abgabesatz zitieren („darf nur bei Vorliegen … abgegeben werden“).
Frage 2
Prüferin: Welche Berufsgruppen können die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels rechtlich wirksam veranlassen, sodass Sie es in der Apotheke abgeben dürfen?
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Die Abgabe darf nur erfolgen, wenn eine ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung vorliegt. Das bedeutet: Nur diese Berufsgruppen dürfen die Abgabe der verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch eine entsprechende Verschreibung autorisieren; ohne eine solche Verschreibung ist die Abgabe grundsätzlich nicht zulässig.
Examens-Tipp: Formuliere das als klare Dreierliste (ärztlich – zahnärztlich – tierärztlich). Das zeigt, dass du den Normadressatenkreis sicher beherrschst und nicht „medizinisches Personal“ zu ungenau sagst.
Frage 3
Prüferin: Welchen Zweck verfolgt die gesetzliche Anordnung, bestimmte Arzneimittel nur gegen Verschreibung abgeben zu dürfen?
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Zweck ist der Schutz der Patientinnen und Patienten und damit die Arzneimittelsicherheit: Bestimmte Arzneimittel sollen nur unter fachkundiger Kontrolle angewendet werden, insbesondere wenn
Risiken für die Gesundheit bestehen,
eine besondere Überwachung oder Beratung notwendig ist,
eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsgefahr besteht,
oder die Anwendung eine ärztliche Diagnose und Überwachung erfordert.
Die Verschreibungspflicht stellt damit sicher, dass diese Arzneimittel nicht unsachgemäß eingesetzt werden, sondern in einem ärztlich/zahnärztlich/tierärztlich verantworteten Behandlungsrahmen.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punktest du, wenn du den Schutzzweck (Patientenschutz/Arzneimittelsicherheit) zuerst nennst und dann 2–3 typische Risikogruppen (Missbrauch, Überwachung, Diagnosebedarf) als Begründung nachschiebst.
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