Prüfung

Frage 1

Prüferin: Woran knüpft die Verschreibungspflicht eines Arzneimittels nach der AMVV im Kern an, wenn Sie die Einstufung eines konkreten Präparats rechtlich prüfen sollen?

Maßgeblich ist, ob das Arzneimittel einen Stoff bzw. eine Stoffzubereitung enthält, die in Anlage 1 der AMVV aufgeführt ist, oder ob es eine Zubereitung eines dort genannten Stoffes (bzw. aus einer solchen Zubereitung) ist oder ob ein solcher Stoff/eine solche Zubereitung dem Arzneimittel zugesetzt wurde.

Liegt einer dieser Fälle vor, gilt: Das Arzneimittel „darf nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden“ (also: verschreibungspflichtige Abgabe). Der Verweis auf Anlage 1 ist dabei das zentrale rechtliche „Prüfprogramm“ für die Einstufung.

Examens-Tipp: In der Prüfung zuerst sauber den Anknüpfungspunkt nennen: Anlage 1 prüfen und dann die drei Varianten systematisch abarbeiten (enthält – ist Zubereitung – ist zugesetzt). Danach kannst du kurz den Abgabesatz zitieren („darf nur bei Vorliegen … abgegeben werden“).

Frage 2

Prüferin: Welche Berufsgruppen können die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels rechtlich wirksam veranlassen, sodass Sie es in der Apotheke abgeben dürfen?

Die Abgabe darf nur erfolgen, wenn eine ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung vorliegt. Das bedeutet: Nur diese Berufsgruppen dürfen die Abgabe der verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch eine entsprechende Verschreibung autorisieren; ohne eine solche Verschreibung ist die Abgabe grundsätzlich nicht zulässig.

Examens-Tipp: Formuliere das als klare Dreierliste (ärztlich – zahnärztlich – tierärztlich). Das zeigt, dass du den Normadressatenkreis sicher beherrschst und nicht „medizinisches Personal“ zu ungenau sagst.

Frage 3

Prüferin: Welchen Zweck verfolgt die gesetzliche Anordnung, bestimmte Arzneimittel nur gegen Verschreibung abgeben zu dürfen?

Zweck ist der Schutz der Patientinnen und Patienten und damit die Arzneimittelsicherheit: Bestimmte Arzneimittel sollen nur unter fachkundiger Kontrolle angewendet werden, insbesondere wenn

  • Risiken für die Gesundheit bestehen,
  • eine besondere Überwachung oder Beratung notwendig ist,
  • eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsgefahr besteht,
  • oder die Anwendung eine ärztliche Diagnose und Überwachung erfordert.

Die Verschreibungspflicht stellt damit sicher, dass diese Arzneimittel nicht unsachgemäß eingesetzt werden, sondern in einem ärztlich/zahnärztlich/tierärztlich verantworteten Behandlungsrahmen.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punktest du, wenn du den Schutzzweck (Patientenschutz/Arzneimittelsicherheit) zuerst nennst und dann 2–3 typische Risikogruppen (Missbrauch, Überwachung, Diagnosebedarf) als Begründung nachschiebst.

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