Prüfung

Frage 1

Prüferin: Woran müssen Sie sich bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen und Gemischen in der Apotheke rechtlich orientieren?

Maßgeblich ist, dass sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 richten, also der CLP‑Verordnung („Classification, Labelling and Packaging“).

Für den Apothekenalltag bedeutet das: Ob Ausgangsstoff, umgefüllter Stoff oder selbst hergestellte Rezeptur – die Kennzeichnung muss nach den CLP‑Vorgaben erfolgen (z. B. Piktogramme, Signalwort, H-/P‑Sätze, Produktidentifikation usw.).

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung zuerst das „Anknüpfungsgesetz“: §4 GefStoffV verweist auf die CLP‑VO (EG) 1272/2008. Das zeigt Systemverständnis (nationales Recht verweist auf EU‑Chemikalienrecht).

Frage 2

Prüferin: In welcher Sprache müssen Kennzeichnungen auf Abgabegefäßen mit Gefahrstoffen in der Apotheke grundsätzlich abgefasst sein?

Kennzeichnungen auf Abgabegefäßen müssen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Das ist eine ausdrückliche Vorgabe für die Kennzeichnung im Sinne des §4 GefStoffV und ist im Apothekenalltag besonders relevant, weil fremdsprachige Etiketten nicht ausreichen und eine fehlende bzw. falsche Kennzeichnung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Examens-Tipp: Wenn du das beantwortest, kannst du direkt ergänzen: Deutsch gilt nicht nur fürs Etikett, sondern auch für Sicherheitsinformationen/Sicherheitsdatenblatt, wenn diese beizufügen sind.

Frage 3

Prüferin: Welche Kernelemente muss die Kennzeichnung eines Gefahrstoff-Abgabegefäßes typischerweise enthalten, damit sie den Vorgaben entspricht?

Die Kennzeichnung muss die zentralen CLP‑Elemente enthalten. Typischerweise gehören dazu:

  • Gefahrensymbole (Piktogramme)
  • Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
  • Gefahrenhinweise (H‑Sätze)
  • Sicherheitshinweise (P‑Sätze)
  • Produktidentifikation/Stoffbezeichnung, d. h. die exakte chemische Bezeichnung
  • Hersteller-/Abgeberangaben bzw. Identitätsangaben nach den festgelegten Vorgaben

Damit wird die sichere Verwendung ermöglicht und zugleich die rechtliche Anforderung an die korrekte Kennzeichnung erfüllt.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort wie das Etikett: erst Piktogramm/Signalwort, dann H‑/P‑Sätze, dann Produktidentifikation, dann Hersteller/Abgeber. Das wirkt in der mündlichen Prüfung sehr souverän.

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