Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche organisatorischen Maßnahmen müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter im Umgang mit Grundstoffen typischerweise ergreifen, um die Abzweigung in die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern?

Nach § 4 GÜG müssen Wirtschaftsbeteiligte „im Rahmen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ Vorkehrungen treffen, um eine Abzweigung von Grundstoffen zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern. Praktisch bedeutet das vor allem:

  • Plausibilitätsprüfung: Vor Abgabe/Verkauf ist zu prüfen, ob der angegebene Verwendungszweck schlüssig ist und ob der Besteller als Geschäftspartner vertrauenswürdig erscheint.
  • Dokumentation und Nachverfolgbarkeit: Die Sorgfalt bezieht sich auf die gesamte Handelskette, also z. B. Bestellung, Lagerung, Weitergabe und ggf. Ausfuhr. Auffällige Vorgänge müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Erkennen atypischer Vorgänge: Unlogische Bestellmengen, wiederholte Bestellungen von Kleinmengen oder ungewöhnliche/unbekannte Geschäftspartner sind Warnhinweise, die eine erhöhte Prüfung und ggf. weitere Schritte auslösen.

Der Maßstab richtet sich jeweils nach dem Einzelfall und den branchentypischen Risiken; es geht nicht um eine starre Checkliste, sondern um risikoadäquate Sorgfalt im täglichen Betrieb.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit dem gesetzlichen Leitbegriff „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ und nenne dann 2–3 konkrete Beispiele (Plausibilität, Dokumentation/Traceability, Auffälligkeiten). Das zeigt, dass du den Prüfungsmaßstab (Einzelfall/Risiko) verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Wie haben Sie bei einem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung eines Grundstoffs zu verfahren, insbesondere wenn die erste Mitteilung zunächst mündlich erfolgt?

Besteht ein Verdacht auf missbräuchliche Verwendung bzw. Abzweigung eines Grundstoffs, besteht eine verbindliche Meldepflicht an die zuständige Stelle, die „Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“ (§ 6 GÜG).

Erfolgt die Meldung zunächst mündlich, ist zwingend Folgendes zu beachten:

  • Die mündliche Meldung muss innerhalb von drei Tagen durch eine schriftliche oder elektronische Meldung bestätigt/nachgereicht werden.

Die Meldung hat sich dabei an den Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen zu orientieren (Binnenmarkt bzw. Außenhandel), d. h. sie erfolgt nach den dort vorgesehenen Meldewegen und -inhalten.

Examens-Tipp: Merke dir für die Prüfung die Frist: „mündlich und dann spätestens binnen 3 Tagen schriftlich/elektronisch“. Wenn du zusätzlich die Adressatin („Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“) nennst, wirkt die Antwort besonders sicher.

Frage 3

Prüferin: Welcher Zweck ist bei der Verarbeitung der im Rahmen einer Verdachtsmeldung übermittelten personenbezogenen Daten rechtlich strikt einzuhalten?

Die im Rahmen der Verdachtsmeldung übermittelten personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zu einem eng begrenzten Zweck verwendet werden: zur Verhinderung und Verfolgung einschlägiger Straftaten im Zusammenhang mit Grundstoffabzweigung und Betäubungsmittelmissbrauch.

Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig; damit wird der Datenschutz im Meldeverfahren ausdrücklich abgesichert.

Examens-Tipp: Formuliere den Zweck in der Prüfung eng („ausschließlich“ Verhinderung und Verfolgung einschlägiger Straftaten). Genau dieses Wort zeigt, dass du die Zweckbindung im Datenschutz verstanden hast.

Feedback

Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.