Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welcher Voraussetzung gilt ein Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung als bestanden?

Ein Prüfungsabschnitt ist nur dann bestanden, wenn die Prüfungen in allen Fächern dieses Abschnitts bestanden sind. Maßgeblich ist damit nicht das Bestehen einzelner Fachprüfungen, sondern der vollständige Erfolg in sämtlichen Fächern des jeweiligen Prüfungsabschnitts („Ein Prüfungsabschnitt ist bestanden, wenn die Prüfungen in allen Fächern bestanden sind.“).

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst den Prüfungsabschnitt (alle Fächer), dann – wenn nachgehakt wird – den Transfer auf die Gesamtprüfung (alle drei Abschnitte). So zeigst du, dass du zwischen Abschnitts- und Gesamtbestehen sauber trennst.

Frage 2

Prüferin: Dürfen Sie eine bestandene Fachprüfung im Rahmen der Pharmazeutischen Prüfung zur Notenverbesserung erneut ablegen?

Nein. Eine bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden. Das gilt unabhängig davon, ob es um Notenverbesserung oder andere Gründe geht; mit dem Bestehen ist die betreffende Prüfung endgültig abgeschlossen.

Examens-Tipp: Merke dir den klaren Kernsatz für die Mündliche: „Bestanden ist bestanden“ – und dann kurz auf den Zweck (keine Notenverbesserung durch Wiederholung) eingehen.

Frage 3

Prüferin: Wie oft dürfen Sie eine nicht bestandene Fachprüfung innerhalb eines Prüfungsabschnitts wiederholen?

Wird eine Fachprüfung nicht bestanden, darf sie maximal zweimal wiederholt werden. Damit bestehen insgesamt drei Versuche pro Fach (Erstversuch plus zwei Wiederholungsprüfungen).

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung immer beide Zahlen: „zweimal wiederholen“ und direkt als Kontrolle „also insgesamt drei Versuche“. Das wirkt sicher und vermeidet Missverständnisse.

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