Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche grundlegenden Bausteine muss ein organisiertes Programm zur Krebsfrüherkennung enthalten, damit es als strukturiert und qualitätsgesichert umgesetzt werden kann?

Ein organisiertes Krebsfrüherkennungsprogramm nach § 25a SGB V ist nicht nur „eine Untersuchung“, sondern ein strukturiertes Gesamtprogramm. Wesentliche Bausteine sind:

  • ein Einladungssystem: Versicherte werden regelmäßig in Textform zur Früherkennungsuntersuchung eingeladen (aktive Ansprache statt Zufallsinanspruchnahme)
  • umfassende und verständliche Information der Versicherten, insbesondere über Nutzen und Risiken der Untersuchung sowie über Datenschutz und Widerspruchsrechte
  • eine verbindliche inhaltliche Ausgestaltung des Programms, z. B. Zielgruppen/Altersgrenzen, Methoden und Untersuchungsintervalle sowie das Vorgehen bei auffälligen Befunden
  • Qualitätssicherung und Monitoring: systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Qualität, u. a. unter besonderer Berücksichtigung von Teilnahmeraten und der Sterblichkeit an der betreffenden Krebserkrankung; hierfür gehört auch der Datenabgleich mit den Krebsregistern

Der Kern ist damit: Einladung + Information/Datenschutz + definierte Durchführung inkl. Qualitätssicherung + Datenerfassung/Monitoring zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert „vierteilig“ (Einladung – Information/Datenschutz – Durchführung/Qualität – Monitoring/Datenabgleich). Das wirkt im Mündlichen sehr souverän und zeigt, dass du das Programm als System verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Welche Stelle regelt die einheitliche Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme verbindlich, und was wird dabei typischerweise festgelegt?

Die verbindliche Ausgestaltung erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er erlässt Richtlinien, die die Programme einheitlich regeln. Typischerweise umfassen diese Richtlinien insbesondere:

  • Vorgaben zur Durchführung der Programme
  • das Einladungswesen (Ablauf, Turnus, Adressierung in Textform)
  • Anforderungen an die Qualitätssicherung (Standards, Kontrollen, Auswertung)
  • den Datenabgleich mit den Krebsregistern

Dabei ist der Verband der Privaten Krankenversicherung stets zu beteiligen. Die Richtlinien sind damit das zentrale Instrument, um die organisierten Programme bundesweit standardisiert umzusetzen.

Examens-Tipp: Nenne zuerst den G-BA als Normgeber über Richtlinien und zähle dann 2–4 typische Regelungsbereiche auf (Einladung, Qualität, Datenabgleich). Als Zusatzpunkt kannst du die Beteiligung des PKV-Verbands erwähnen.

Frage 3

Prüferin: Welche Informationspflichten treffen die Verantwortlichen gegenüber Versicherten im Rahmen der Einladung zu einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung im organisierten Programm?

Im Rahmen des organisierten Programms müssen Versicherte mit der Einladung umfassend und verständlich informiert werden. Inhaltlich umfasst das insbesondere:

  • Information über Nutzen und Risiken der Früherkennungsuntersuchung
  • Information über Art und Umfang der Datenverarbeitung und die vorgesehenen Datenschutzmaßnahmen
  • Benennung der verantwortlichen Stelle
  • Hinweis auf bestehende Widerspruchsrechte (z. B. gegen weitere Einladungen und – je nach Datenverarbeitung – gegen bestimmte Verarbeitungen)

Damit soll die Teilnahme auf einer informierten Grundlage erfolgen und gleichzeitig Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten hergestellt werden.

Examens-Tipp: Im Mündlichen punktest du, wenn du klar trennst: medizinische Aufklärung (Nutzen/Risiken) vs. datenschutzrechtliche Transparenz (wer verarbeitet was, wofür, welche Rechte hat der Versicherte?).

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