Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen darf ein Arzt, der nicht suchtmedizinisch qualifiziert ist, überhaupt Substitutionsmittel verordnen?
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Ein Arzt ohne suchtmedizinische Qualifikation darf Substitutionsmittel nur ausnahmsweise und unter engen Einschränkungen verordnen. Wesentliche Voraussetzungen sind:
Zu Beginn der Behandlung muss eine Abstimmung mit einem suchtmedizinisch qualifizierten Arzt erfolgen.
Der Patient muss mindestens einmal pro Quartal bei einem suchtmedizinisch qualifizierten Arzt im Rahmen einer Konsiliarvorstellung gesehen werden.
Der nicht qualifizierte Arzt darf höchstens 10 Patienten gleichzeitig substituieren.
Außerdem sind Behandlungen, die unter die Sonderregelungen für Diamorphin fallen, ausgeschlossen; eine Behandlung nach § 5a ist für den nicht qualifizierten Arzt nicht zulässig.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit den vier Kernpunkten: Abstimmung zu Beginn, Konsiliarpflicht pro Quartal, 10‑Patienten‑Grenze, kein Diamorphin/keine §5a‑Fälle. Damit zeigst du, dass du die Schutzlogik des Gesetzgebers verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Wie ist die Substitutionsbehandlung im Sinne der BtMVV inhaltlich einzuordnen, also was ist ihr rechtlicher Kern?
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Der rechtliche Kern ist, dass „Substitution“ als Anwendung eines Substitutionsmittels bei einem opioidabhängigen Patienten definiert ist, und zwar im Rahmen eines Therapiekonzeptes zur medizinischen Behandlung einer Abhängigkeit, die durch den Missbrauch von Opioiden begründet ist.
Wichtig ist damit:
Es handelt sich nicht um eine beliebige Opioidverordnung, sondern um eine therapeutisch eingebettete Maßnahme.
Adressat ist der opioidabhängige Patient.
Zweck ist die medizinische Behandlung der Abhängigkeit (Patientenschutz und kontrollierter Betäubungsmittelverkehr).
Examens-Tipp: Betone in der Prüfung das Stichwort „im Rahmen eines Therapiekonzeptes“ – das grenzt Substitution sauber von reiner Symptombehandlung oder ungezielter Opioidgabe ab.
Frage 3
Prüferin: Welche Therapieziele stehen bei der Substitutionsbehandlung im Vordergrund, und wie ist die Rolle der Abstinenz zu bewerten?
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Bei der Substitutionsbehandlung steht die medizinische Behandlung im Vordergrund. Genannt werden als wesentliche Ziele insbesondere:
Sicherstellung des Überlebens
Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustands
Abstinenz von unerlaubt erworbenen oder erlangten Opioiden
Unterstützung der Behandlung von Begleiterkrankungen
Verringerung opioidbedingter Risiken in Schwangerschaft und Geburt
Zur Abstinenz: Eine vollständige Abstinenz von Opioiden soll zwar angestrebt werden, sie muss aber nicht zwingend sofort zu Beginn erreicht werden. Das spiegelt den stufenweisen, patientenorientierten Therapieansatz wider.
Examens-Tipp: Wenn du nach Zielen gefragt wirst: erst „Überleben“ und „Stabilisierung“ nennen, dann Abstinenz einordnen („Ziel, aber nicht zwingend sofort“). Das wirkt prüfungsreif und praxisnah.
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