Prüferin: Worauf müssen Sie sich vor der Abgabe eines in den Anhängen gelisteten gefährlichen Stoffes an eine Privatperson rechtlich vor allem verlassen können, damit die Abgabe überhaupt zulässig ist?
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Vor der Abgabe an eine Privatperson muss die abgebende Person die Abgabevoraussetzungen aktiv prüfen und sicherstellen, dass sie erfüllt sind. Praktisch heißt das insbesondere:
Überprüfung der Volljährigkeit (z.B. anhand eines Ausweises)
Plausibilitätsprüfung, ob eine nachvollziehbare Verwendung bzw. ein legitimer Verwendungszweck vorliegt (Missbrauchsrisiko ausschließen)
Kern ist, dass nicht „blind“ abgegeben werden darf, sondern eine eigene Prüfungspflicht besteht, ob die Abgabe nach den Vorgaben der ChemVerbotsV im konkreten Fall verantwortbar und rechtmäßig ist.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert mit „Prüfen – Dokumentieren – Informieren“: Erst die Abgabevoraussetzungen (v.a. Volljährigkeit und plausibler Zweck), dann die Dokumentation, dann der Hinweis auf besondere Gefahren. Damit zeigst du, dass du das System hinter den Pflichten verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Angaben müssen Sie bei der Abgabe eines besonders geregelten Stoffes typischerweise dokumentieren, um die formalen Anforderungen zu erfüllen?
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Typischerweise umfasst die Dokumentationspflicht bei der Abgabe solcher Stoffe die Identitäts- und Vorgangsdaten, damit die Abgabe nachvollziehbar bleibt. Zu dokumentieren sind insbesondere:
Name des Erwerbers
Anschrift des Erwerbers
Ausweisnummer (bzw. Ausweisdaten zur Identitätsfeststellung)
Angaben zur abgegebenen Menge
der angegebene Verwendungszweck
Ziel ist die Rückverfolgbarkeit der Abgabe und die Möglichkeit, Missbrauch oder Unregelmäßigkeiten nachträglich aufzuklären.
Examens-Tipp: Merke dir als Merkschema: „Wer? Wo? Womit ausgewiesen? Was (Menge)? Wofür (Zweck)?“. Wenn du das in der mündlichen Prüfung sauber herunterzählst, wirkt das sehr rechtssicher.
Frage 3
Prüferin: Welche zusätzliche Pflicht kann bei der Abgabe solcher gefährlichen Stoffe neben Prüfung und Dokumentation regelmäßig hinzukommen, und was ist ihr Zweck?
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Neben Prüfung und Dokumentation besteht häufig eine Informationspflicht: Bei der Abgabe muss auf besondere Gefahren des Stoffes bzw. Gemisches hingewiesen werden.
Der Zweck ist präventiver Schutz: Der Erwerber soll die Risiken kennen und den Stoff sachgerecht handhaben, um Gesundheitsgefahren und Fehlanwendungen zu vermeiden. Das ist Teil der formalen Schutzvorgaben der ChemVerbotsV für besonders gefährliche Stoffe.
Examens-Tipp: Wenn du in der Prüfung den Zweck der Pflicht nennst („Gefahrenprävention/Allgemeinheitsschutz“), punktest du: Es geht nicht nur um Formalien, sondern um Risikosteuerung durch Aufklärung.
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