Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Grundstruktur muss die Dokumentation von Betäubungsmittelbewegungen erfüllen, damit sie den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Trennung in einem Betrieb gerecht wird?

Die Dokumentation muss alle Zugänge und Abgänge von Betäubungsmitteln so erfassen, dass sie lückenlos und nachvollziehbar ist. Zentral ist dabei, dass die Aufzeichnungen getrennt geführt werden

  • für jede Betriebsstätte und
  • für jedes einzelne Betäubungsmittel.

Damit kann jederzeit betriebsstätten- und substanzbezogen geprüft werden, welche Bewegungen stattgefunden haben und wie sich der Bestand entwickelt hat.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „was wird dokumentiert“ (Zugänge/Abgänge), dann „wie“ (lückenlos/nachvollziehbar) und als drittes die Prüfungsfalle: Trennung nach Betriebsstätte und BtM explizit nennen.

Frage 2

Prüferin: Welche Mindestangaben müssen bei jedem Zugang oder Abgang eines Betäubungsmittels im Regelfall erfasst werden?

Bei jedem Zugang oder Abgang sind die wesentlichen Mindestangaben einzeln zu dokumentieren:

  • Datum der Bewegung
  • Name/Firma und Anschrift des Lieferanten (bei Zugang) bzw. des Empfängers (bei Abgang)
  • Menge des Zugangs oder Abgangs
  • der daraus resultierende Bestand.

Diese Angaben stellen sicher, dass Herkunft/Verbleib und die Bestandsentwicklung jederzeit überprüfbar sind.

Examens-Tipp: In der Prüfung hilft eine Merkhilfe: „Wann – von/zu wem – wie viel – wie viel bleibt“. Den Bestand am Ende nicht vergessen, der wird gern übersehen.

Frage 3

Prüferin: Wie müssen Mengen in den Aufzeichnungen angegeben werden, wenn es sich einmal um Stoffe bzw. nicht abgeteilte Zubereitungen und einmal um abgeteilte Zubereitungen handelt?

Die Mengendarstellung richtet sich nach der Darreichungsform:

  • Stoffe bzw. nicht abgeteilte Zubereitungen werden immer als Gewichtsmenge angegeben (z. B. mg oder g).
  • Abgeteilte Zubereitungen werden als Stückzahl dokumentiert (z. B. Tabletten, Ampullen).

So wird bei losem Pulver die Masse eingetragen, während bei fertigen Einzeldosen die Anzahl der Einheiten erfasst wird.

Examens-Tipp: Sag klar „Gewicht vs. Stückzahl“. Ein kurzes Beispiel (Ampullen = Stück, Pulver = Gramm) wirkt in der mündlichen Prüfung souverän und zeigt Verständnis.

Feedback

Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.