Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen dürfen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ausnahmsweise zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden?
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Grundsätzlich sind nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen („Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“). Ausnahmen bestehen für klar definierte Fallgruppen:
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.
Für Erwachsene ausnahmsweise bei schwerwiegenden Erkrankungen, wenn das nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel als Therapiestandard gilt und der Vertragsarzt die Begründung dokumentiert. Welche OTC-Mittel hierfür in Betracht kommen, wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) festgelegt und in einer fortlaufend aktualisierten Liste geführt.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung sauber in Stufen: erst Grundsatz „OTC ausgeschlossen“, dann die zwei Alters-/Personengruppen, dann die Erwachsenen-Ausnahme mit den beiden kumulativen Kriterien (schwerwiegende Erkrankung + Therapiestandard + dokumentierte Begründung) und zum Schluss den G‑BA als Instanz für die Liste nennen.
Frage 2
Prüferin: Welche Versichertengruppen sind vom Ausschluss nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der GKV nicht erfasst?
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Vom grundsätzlichen Ausschluss nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind zwei Versichertengruppen ausgenommen:
Versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen.
Für diese Versichertengruppen dürfen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin zulasten der GKV verordnet werden.
Examens-Tipp: Merke dir die Formulierung „bis zum vollendeten … Lebensjahr“ (also inklusive des genannten Alters). In der mündlichen Prüfung hilft es, beide Gruppen exakt und ohne Umschweife aufzuzählen.
Frage 3
Prüferin: Wann ist bei Erwachsenen eine Verordnung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV trotz grundsätzlichen Ausschlusses möglich?
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Bei Erwachsenen kommt eine Verordnung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV nur ausnahmsweise in Betracht, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Arzneimittel gilt bei einer schwerwiegenden Erkrankung als Therapiestandard.
Der Vertragsarzt dokumentiert eine entsprechende Begründung.
Welche konkreten OTC-Arzneimittel hierfür in Frage kommen, bestimmt der G‑BA über eine fortlaufend aktualisierte Liste.
Examens-Tipp: Betone, dass es nicht reicht, dass der Patient „schlimme Beschwerden“ hat: Es muss eine schwerwiegende Erkrankung sein und das OTC-Mittel muss Therapiestandard sein. Das sind die beiden Kernwörter, die Prüfer häufig hören wollen.
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