Prüferin: Welche Mindestangaben zur verschreibenden Person muss eine Verschreibung enthalten, damit sie in der Apotheke formal als ordnungsgemäß geprüft werden kann?
Note💬 Lösung anzeigen
Eine ordnungsgemäße Verschreibung muss Angaben enthalten, die die verschreibende Person eindeutig identifizierbar und erreichbar machen. Dazu gehören insbesondere:
Name und Vorname der verschreibenden Person
Berufsbezeichnung
die betreffende Anschrift (inklusive Praxis/Klinik)
eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
Diese Angaben sind Teil der formalen Mindestinhalte nach § 2 AMVV und dienen der Nachprüfbarkeit und der Möglichkeit zur Rücksprache im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Identität“, dann „Erreichbarkeit“. In der Prüfung kannst du kurz begründen, dass diese Angaben vor allem die Rückfragefähigkeit der Apotheke und die Zuordnung der Verschreibung sichern.
Frage 2
Prüferin: Welche patientenbezogenen Angaben sind bei einer normalen Verschreibung zwingend erforderlich, und was ist der zentrale Zweck dieser Angaben?
Note💬 Lösung anzeigen
Bei einer normalen Verschreibung sind patientenbezogen mindestens anzugeben:
Name der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
Geburtsdatum der Person
Zweck ist die eindeutige Zuordnung der Verordnung zur richtigen Person und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit (Vermeidung von Verwechslungen, Plausibilitätsprüfung, Dosierungs- und Interaktionsprüfung).
Examens-Tipp: Wenn du nach dem „Warum“ gefragt wirst: Verwechslungsschutz und Plausibilitätscheck nennen. Das zeigt, dass du nicht nur aufzählst, sondern die Schutzrichtung der Norm verstehst.
Frage 3
Prüferin: Welche Angaben müssen zum Arzneimittel selbst auf einer Verschreibung enthalten sein, damit eine eindeutige Abgabe in der Apotheke möglich ist?
Note💬 Lösung anzeigen
Damit eine eindeutige Abgabe möglich ist, muss die Verschreibung präzise Angaben zum Arzneimittel enthalten:
Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffs (jeweils inklusive Stärke)
Darreichungsform, sofern sie nicht bereits eindeutig durch die Bezeichnung bestimmt ist
abzugebende Menge
Dosierung
Zur Dosierung gibt es Ausnahmen, z. B. wenn ein Vermerk auf einen Medikationsplan/Dosierungsanweisung erfolgt oder wenn eine Abgabe an die verschreibende Person direkt vorgesehen ist (wie in den Lernunterlagen dargestellt).
Examens-Tipp: Nenne beim Punkt „Dosierung“ aktiv die Ausnahme mit Medikationsplan-Vermerk; das ist ein typischer Prüfungs-Nachhakpunkt. Wichtig: Menge + Stärke + Darreichungsform ergibt erst die eindeutige Identität.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.