Prüferin: Wie müssen Sie sich als verantwortliche Person in einem Arzneimittelbetrieb bei einer behördlichen Inspektion verhalten, wenn die Behörde Maßnahmen zur Überwachung anordnet?
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Nach den Unterstützungspflichten ist der überwachte Betrieb verpflichtet, die behördlichen Überwachungsmaßnahmen zu dulden und die in der Überwachung tätigen Personen zu unterstützen.
Dulden bedeutet: Die angeordneten Kontrollen dürfen nicht behindert oder abgelehnt werden (z. B. Inspektionen, Prüfungen, Probenahmen).
Unterstützen bedeutet: Der Betrieb muss die Durchführung aktiv ermöglichen, also organisatorisch und praktisch mitwirken.
In der mündlichen Prüfung sollte klar werden: Es geht nicht nur um „nicht stören“, sondern um eine aktive Kooperationspflicht im Rahmen der Maßnahmen der Überwachung.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit dem Zweischritt Duldung (nicht behindern) und Unterstützung (aktive Mitwirkung) und nenne danach 2–3 typische Beispiele aus der Praxis wie Öffnen von Räumen/Behältnissen, Auskünfte, Probenahme.
Frage 2
Prüferin: Welche konkreten Mitwirkungshandlungen kann die Behörde im Rahmen der Überwachung verlangen, damit sie ihre Kontrolle praktisch durchführen kann?
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Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere, dass der Betrieb die Überwachungsmaßnahmen praktisch ermöglicht. Dazu gehören typischerweise:
Bezeichnen der Räume und Beförderungsmittel, auf die sich die Kontrolle bezieht
Öffnen von Räumen, Behältern und Behältnissen auf Anordnung, um Zugang und Einsicht zu ermöglichen
Auskünfte erteilen: Fragen zu Sachverhalten und Abläufen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
Entnahme von Proben von Arzneimitteln oder Ausgangsstoffen ermöglichen (und ggf. die Entnahme organisatorisch unterstützen)
Damit zeigt man: Die Behörde muss nicht „bitten“, sondern kann diese Mitwirkung zur effektiven Überwachung verlangen.
Examens-Tipp: Wenn du ins Stocken gerätst: Denk an die Kette „finden – reinkommen – verstehen – prüfen“: Räume/Transport benennen, öffnen, Auskunft geben, Proben entnehmen.
Frage 3
Prüferin: Wen treffen die Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der behördlichen Überwachung neben der Betriebsleitung typischerweise auch?
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Die Pflichten treffen nicht nur den Betriebsinhaber bzw. die Leitung, sondern auch bestimmte verantwortliche und sachkundige Personen, die für die Arzneimittelsicherheit und rechtmäßige Abläufe zuständig sind. Dazu zählen insbesondere:
Sachkundige Personen
sonstige verantwortliche Personen nach arzneimittelrechtlichen Vorgaben
Stufenplanbeauftragte und Informationsbeauftragte
Verantwortliche im Bereich des Großhandels/der Lieferkette sowie deren Vertreter
außerdem Funktionen wie Hauptprüfer und Prüfer
Kern ist: Alle Personen, die in relevanten Funktionen Verantwortung tragen oder fachlich eingebunden sind, müssen Überwachungsmaßnahmen dulden und aktiv unterstützen.
Examens-Tipp: In der Prüfung kannst du punkten, wenn du betonst, dass die Pflicht funktional an die Verantwortung anknüpft: Wer sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnimmt, muss auch gegenüber der Überwachung mitwirken – nicht nur „der Chef“.
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