Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen haben Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel?

Ein Anspruch besteht, wenn das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist. Erforderlich ist es insbesondere, wenn es dazu dient,

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, oder
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen, oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

Dabei ist der Anspruch auf das medizinisch Notwendige und wirtschaftlich Angemessene begrenzt; es geht also nicht um Komfort- oder Luxusausstattungen, sondern um die notwendige Versorgung zur Erreichung dieser Zwecke.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit der Dreierformel: Krankenbehandlung sichern – Behinderung vorbeugen – Behinderung ausgleichen. Das ist meist der Kern, den Prüfer hören wollen.

Frage 2

Prüferin: Welche Arten von Produkten fallen typischerweise unter den Hilfsmittelanspruch, und welche Produktgruppe ist davon ausdrücklich ausgenommen?

Typische Hilfsmittel im Sinne der Versorgung sind z. B.

  • Hörhilfen (z. B. Hörgeräte)
  • Körperersatzstücke (z. B. Prothesen)
  • orthopädische Hilfsmittel (z. B. orthopädische Schuhe, Schienen)
  • weitere Hilfsmittel wie Rollstühle, Inhalationsgeräte oder Blutzuckermessgeräte.

Ausgenommen sind insbesondere allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (z. B. normale Sport- oder Lesebrillen). Außerdem sind Gegenstände nicht umfasst, die nach den Ausschlussregelungen (z. B. in den entsprechenden Vorschriften) ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Examens-Tipp: Nenne erst 2–3 klassische Beispiele (Hörgerät, Prothese, Rollstuhl) und grenze dann sauber ab: „allgemeine Gebrauchsgegenstände“ sind keine Hilfsmittel – das bringt schnell Punkte.

Frage 3

Prüferin: Welche Rolle spielt das Hilfsmittelverzeichnis für die Qualität von Hilfsmitteln, wenn ein Produkt dort gelistet ist?

Sind Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, müssen sie mindestens die dort festgelegten Anforderungen erfüllen. Das Hilfsmittelverzeichnis fungiert damit als Qualitäts- und Anforderungskatalog: Die Versorgung soll sich an diesen Mindestanforderungen orientieren, um eine ausreichende und sichere Versorgung zu gewährleisten.

Examens-Tipp: Merke dir den Formulierungsanker „mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen“ – das klingt in der mündlichen Prüfung sehr gesetzesnah.

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