Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welcher Form dürfen Betäubungsmittel, die in der entsprechenden Anlage des Betäubungsmittelgesetzes für den Verkehr und die Verschreibung zugelassen sind, überhaupt verordnet werden?

Betäubungsmittel der betreffenden Anlage dürfen nur als Zubereitungen verschrieben werden; eine Verschreibung als Reinsubstanz ist unzulässig. Der Grundsatz erfasst sowohl Fertigarzneimittel als auch Rezepturzubereitungen. Er gilt zudem ausdrücklich auch für Salze und Molekülverbindungen solcher Betäubungsmittel, soweit deren medizinische Anwendung anerkannt ist. Damit soll verhindert werden, dass BtM-Reinsubstanzen direkt in Verkehr gelangen oder missbräuchlich verwendet werden.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung mit einem klaren Merksatz: „BtM dürfen nicht als Reinsubstanz, sondern nur als Zubereitung verordnet werden.“ Danach kannst du kurz einordnen, dass Fertigarzneimittel und Rezepturen umfasst sind und dass auch Salze/Molekülverbindungen mit erfasst sein können.

Frage 2

Prüferin: Welches besondere Dokument muss in der Regel vorgelegt werden, damit ein Betäubungsmittel an einen einzelnen Patienten abgegeben werden darf?

Für die Abgabe eines Betäubungsmittels an einen Patienten ist grundsätzlich die Vorlage eines ausgefertigten Betäubungsmittelrezeptes (BtM-Rezept) erforderlich. Die Abgabe „nur nach Vorlage“ dieses besonderen Rezeptes stellt sicher, dass die Abgabe kontrolliert, nachvollziehbar und nur an Berechtigte für einen zulässigen Zweck erfolgt.

Examens-Tipp: Strukturiere kurz: erst „Abgabe grundsätzlich nur gegen Vorlage“, dann konkret „für Patienten: BtM-Rezept“. So vermeidest du, versehentlich die Sonderfälle (z.B. Stationsbedarf) in dieselbe Antwort zu mischen.

Frage 3

Prüferin: Welches Verschreibungs- bzw. Anforderungsdokument wird typischerweise verwendet, wenn Betäubungsmittel nicht für einen einzelnen Patienten, sondern für den Bedarf einer Krankenhausstation beschafft werden sollen?

Für den Stationsbedarf werden Betäubungsmittel grundsätzlich nicht über ein Patienten-BtM-Rezept bezogen, sondern über einen BtM-Anforderungsschein (Sonderverschreibung). Das dient der getrennten, besonders nachvollziehbaren Beschaffung für institutionelle Bedarfe wie Stationen in Krankenhäusern bzw. Tierkliniken.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung hilft die Gegenüberstellung: „Patient/Tier/Praxisbedarf = BtM-Rezept; Stations-/Notfall-/Rettungsdienstbedarf = BtM-Anforderungsschein.“ Genau diese Zuordnung wollen Prüfer oft hören.

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