Prüferin: Woran erkennen Sie in der Praxis, ob Sie eine europäische Regelung in der Apotheke unmittelbar anwenden müssen oder ob Sie auf eine nationale Umsetzungsregelung im deutschen Recht angewiesen sind?
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Entscheidend ist, ob es sich um eine EU-Verordnung oder eine EU-Richtlinie handelt.
Eine EU-Verordnung ist „verbindlich“ und „gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat“. Das heißt: Sie ist ohne weiteres Umsetzungs- oder Ausführungsgesetz anzuwenden, in ihrem Wortlaut und ihrer Reichweite, auch in der deutschen Apotheke.
Eine EU-Richtlinie „verpflichtet die Mitgliedstaaten nur dazu, ein gewünschtes Ziel zu erreichen“. Sie gilt grundsätzlich nicht automatisch im Apothekenalltag, sondern muss durch nationale Vorschriften (z. B. Anpassungen im deutschen Arzneimittel- oder Apothekenrecht) umgesetzt werden. Wie genau das Ziel erreicht wird, entscheidet der Mitgliedstaat, weshalb es im Detail Unterschiede zwischen den Ländern geben kann (z. B. Fristen, Verfahren, Zusatzanforderungen).
Für die Berufspraxis bedeutet das: Bei Verordnungen ist unmittelbar zu prüfen, was die EU-Norm vorgibt; bei Richtlinien ist zu prüfen, welche deutsche Norm die Vorgaben konkret umgesetzt hat.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung immer zweistufig: 1) Rechtsinstrument benennen (Verordnung vs. Richtlinie), 2) Rechtsfolge ableiten (unmittelbare Geltung vs. Umsetzungsbedürftigkeit). So zeigst du direkt, dass du das „Anwendungsprogramm“ verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Wie gehen Sie rechtlich vor, wenn eine Regelung aus dem deutschen Recht mit einer unmittelbar geltenden europäischen Regelung kollidiert?
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Bei einer Kollision ist zu berücksichtigen, dass EU-Recht im Rang „oft über nationalem Recht“ steht. Insbesondere eine EU-Verordnung ist im Zweifel vorrangig anzuwenden, weil sie verbindlich ist und unmittelbar gilt.
Praktisch heißt das: Liegt eine unmittelbar geltende EU-Verordnung vor und widerspricht ihr eine nationale Regelung, ist die EU-Verordnung maßgeblich und die nationale Norm darf insoweit nicht angewendet werden. Für die Apotheke bedeutet das, dass die Vorgaben der EU-Verordnung den Handlungsmaßstab bilden, selbst wenn eine deutsche Vorschrift abweicht.
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung klar „Vorrang der Anwendung“: Nicht zwingend „nichtig“, aber die nationale Norm wird im Kollisionsfall nicht angewendet. Das klingt juristisch sauber und wird gern gehört.
Frage 3
Prüferin: Welche rechtliche Wirkung hat eine europäische Richtlinie zunächst gegenüber dem einzelnen Apotheker, bevor sie in deutsches Recht umgesetzt wurde?
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Eine EU-Richtlinie verpflichtet zunächst die Mitgliedstaaten, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Gegenüber dem einzelnen Apotheker wirkt sie daher grundsätzlich nicht wie eine unmittelbar anwendbare Norm, sondern entfaltet ihre praktische Steuerungswirkung typischerweise erst über die nationale Umsetzung (z. B. durch neue oder geänderte deutsche Vorschriften).
Allerdings gilt: Werden Richtlinien nicht rechtzeitig umgesetzt, kann sich eine Einzelperson „unter bestimmten Voraussetzungen“ vor Gericht auch direkt auf eine Richtlinie berufen. Das ist eine Ausnahmesituation; der Regelfall ist die Bindung über das nationale Umsetzungsrecht.
Examens-Tipp: Wenn du „unter bestimmten Voraussetzungen“ erwähnst, hast du den Kern getroffen. Bleib im Mündlichen bei diesem Thema kurz dabei, weil die Detailvoraussetzungen oft nicht Prüfungsstoff dieser Lerneinheit sind—aber die Ausnahme zu kennen gibt Pluspunkte.
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