Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wie ist das Regelverfahren ausgestaltet, nach dem Krankenkassen mit Leistungserbringern Vereinbarungen über die Versorgung mit Hilfsmitteln zustande bringen sollen?

Das gesetzliche Leitbild ist der Abschluss von Hilfsmittelverträgen im Wege von Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Ausschreibungen sind damit nicht das primäre Regelmodell. Ziel ist eine flexible, bedarfsgerechte und patientennahe Versorgung; zugleich soll durch den verhandlungsbasierten Zugang die Chancengleichheit geeigneter Anbieter gewahrt bleiben.

Examens-Tipp: Wenn du danach gefragt wirst, grenze sauber ab: „Regelverfahren = Vertragsverhandlungen“ und Ausschreibungen sind gerade nicht das Leitmodell. Danach kurz den Zweck nennen (Flexibilität, Patientennähe, Versorgungssicherheit).

Frage 2

Prüferin: Unter welcher Voraussetzung darf ein Leistungserbringer einem bestehenden Hilfsmittelvertrag beitreten, und wie müssen die Bedingungen dabei ausgestaltet sein?

Ein geeigneter Leistungserbringer kann einem bestehenden Vertrag beitreten, sofern er nicht bereits versorgungsberechtigt ist. Der Beitritt hat zu gleichen Bedingungen zu erfolgen, also ohne diskriminierende Sonderkonditionen. Damit wird sichergestellt, dass geeignete Anbieter chancengleich Zugang zur Versorgung erhalten.

Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt der kurze Dreischritt: Eignung → Beitrittsmöglichkeit → Gleichbehandlungsgrundsatz („zu gleichen Bedingungen“).

Frage 3

Prüferin: Welche Mindestinhalte müssen Hilfsmittelverträge insbesondere sicherstellen, damit die Versorgung der Versicherten rechtlich abgesichert ist?

Hilfsmittelverträge müssen zentrale Punkte der Versorgung verbindlich regeln und sicherstellen, insbesondere:

  • Art, Umfang und Qualität der Hilfsmittelversorgung
  • eine hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln
  • die Qualität der Hilfsmittel
  • die notwendige Beratung der Versicherten sowie ggf. zusätzliche Leistungen
  • Regelungen zu Wiedereinsatz und Hygiene
  • Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer
  • Preise und Abrechnungsmodalitäten

Maßgeblich ist zudem die Orientierung an den Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (Qualitätsstandards als Referenzrahmen).

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Vertrag muss sicherstellen…“ und dann 4–6 Kernpunkte nennen (mehrkostenfrei, Qualität, Beratung, Preise). Das zeigt, dass du die Prüfungsrelevanz verstanden hast.

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