Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche behördliche Genehmigung benötigen Sie, wenn Sie eine Einrichtung eröffnen wollen, in deren Räumen Betäubungsmittelabhängigen der Konsum von mitgebrachten, nicht ärztlich verordneten Betäubungsmitteln ermöglicht wird?

Für die Eröffnung und den Betrieb einer solchen Einrichtung ist eine Erlaubnis der zuständigen obersten Landesbehörde zwingend erforderlich. Erfasst sind Einrichtungen, „in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt wird“ (Drogenkonsumraum). Ohne diese Erlaubnis ist der Betrieb nicht zulässig.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten in zwei Schritten: erst die Erlaubnispflicht benennen, dann sofort die zuständige Behörde (oberste Landesbehörde) klar herausstellen – das ist hier der typische Prüfungsfokus.

Frage 2

Prüferin: Unter welcher Voraussetzung kann eine Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums überhaupt erteilt werden, bevor man über einzelne Anforderungen wie Personal oder Räume spricht?

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn es im jeweiligen Bundesland eine spezifische landesrechtliche Rechtsverordnung gibt, die die Voraussetzungen für Erteilung und Betrieb verbindlich regelt. § 10a BtMG überträgt die Ausgestaltung der Mindestanforderungen den Ländern; ohne eine entsprechende Landesverordnung ist die Erteilung der Erlaubnis grundsätzlich nicht möglich.

Examens-Tipp: Merke dir den „Türöffner“: Ohne Landesverordnung keine Erlaubnis. Wenn du das gleich am Anfang sagst, wirkt die Antwort sehr strukturiert.

Frage 3

Prüferin: Wer ist nach der gesetzlichen Konzeption dafür zuständig, die Einzelheiten und Mindestanforderungen für Drogenkonsumräume verbindlich festzulegen?

Die Länder sind zuständig: § 10a BtMG ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und die Anforderungen an den Betrieb von Drogenkonsumräumen zu regeln. Damit liegt die inhaltliche Ausgestaltung (Mindeststandards) in der Regelungskompetenz der Länder und kann landesspezifisch ausgestaltet werden.

Examens-Tipp: Sag ruhig ausdrücklich „Landesregierungen per Rechtsverordnung“ – damit triffst du den gesetzlichen Mechanismus (Kompetenz + Instrument) präzise.

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