Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welches übergeordnete Ziel verfolgt der Gesetzgeber beim Umgang mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten?

Der Gesetzgeber formuliert als Zweck, „für den sicheren Verkehr mit Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten zu sorgen“ und dabei insbesondere die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit dieser Produkte zu gewährleisten.

Das bedeutet: Der gesamte Rechtsrahmen ist darauf ausgerichtet, dass diese Produkte nur so in Verkehr gebracht, abgegeben und angewendet werden, dass die genannten drei Kernanforderungen dauerhaft erfüllt sind und Risiken durch unsachgemäßen oder ungeprüften Einsatz vermieden werden.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort entlang des Gesetzessatzes: erst „sicherer Verkehr“, dann die drei Stichworte Qualität – Wirksamkeit – Unbedenklichkeit. Wenn du das sauber aufsagen und kurz erklären kannst, wirkst du sehr examenssicher.

Frage 2

Prüferin: Welche Schutzgüter hat der Gesetzgeber beim Tierarzneimittelrecht über das einzelne Produkt hinaus im Blick?

Der Zweck des Gesetzes geht über reine Produktanforderungen hinaus und zielt auf ein umfassendes Schutzniveau. Als Schutzdimensionen werden insbesondere berücksichtigt:

  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Schutz der öffentlichen Gesundheit

Damit soll Schaden von Tieren, Menschen und dem Ökosystem abgewendet werden, der durch einen unsachgemäßen Einsatz oder durch nicht ausreichend geprüfte Produkte entstehen könnte.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung lohnt es sich, die Schutzgüter als Liste zu nennen und dann in einem Satz zu verbinden („Schaden von Tier, Mensch und Umwelt abwenden“). So zeigst du, dass du den Regelungszweck verstanden hast.

Frage 3

Prüferin: Welchen besonderen Schwerpunkt setzt das Gesetz beim Einsatz bestimmter Wirkstoffgruppen in der Tiermedizin?

Ein expliziter Schwerpunkt liegt auf antibiotisch wirksamen Arzneimitteln. Der Gesetzgeber nimmt Bezug auf das Ziel, den Einsatz dieser Arzneimittel in der Tiermedizin systematisch zu senken – konkret wird die Reduktion „um 50 Prozent“ als Ziel beschrieben.

Der Hintergrund ist vor allem der Schutz von Tieren und der öffentlichen Gesundheit, insbesondere zur Eindämmung der Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen.

Examens-Tipp: Nenne neben der Zahl (50 %) unbedingt kurz den Zweck dahinter: Resistenzvermeidung und damit Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das zeigt, dass du nicht nur Fakten auswendig kannst, sondern die Schutzrichtung verstehst.

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