Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche formale Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Vereinbarung zur Versorgung eines Heims mit Arzneimitteln überhaupt Rechtswirkung entfaltet?

Zentrale Grundlage ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Apotheke und Heimträger. Dieser Vertrag wird aber nicht schon durch die Unterschrift „automatisch“ wirksam, sondern er bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde. Erst mit dieser behördlichen Genehmigung entfaltet der Vertrag rechtliche Wirkung und kann als Grundlage der Heimversorgung dienen.

Examens-Tipp: In der Prüfung erst die „Form“ nennen (schriftlicher Vertrag) und dann den entscheidenden Punkt nachschieben: Rechtswirksamkeit erst durch behördliche Genehmigung. Den Originalsatz „bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit …“ ruhig wörtlich bringen.

Frage 2

Prüferin: Unter welchem räumlichen Kriterium darf die zuständige Behörde die Genehmigung für einen Heimversorgungsvertrag erteilen?

Die Genehmigung setzt u. a. die örtliche Nähe voraus: Apotheke und Heim müssen im selben oder in benachbarten Verwaltungseinheiten liegen, also typischerweise im selben oder angrenzenden Kreis bzw. in derselben oder angrenzenden kreisfreien Stadt. Dieses Nähe-Kriterium ist eine gesetzliche Genehmigungsvoraussetzung und dient einer verlässlichen, zeitnahen Versorgung.

Examens-Tipp: Wenn nach Genehmigungsvoraussetzungen gefragt wird, lohnt sich eine klare Struktur: „Örtliche Nähe – ordnungsgemäße Versorgung – Beratung/Information – freie Apothekenwahl“. So zeigst du, dass du das Schema aus § 12a ApoG beherrschst.

Frage 3

Prüferin: Welche Inhalte muss ein Heimversorgungsvertrag zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung zwingend regeln?

Der Vertrag muss regeln, wie die Versorgung in Art und Umfang ordnungsgemäß erfolgt. Dazu gehören nach dem gesetzlichen Leitbild insbesondere:

  • ein Zutrittsrecht der Apotheke zum Heim
  • die Verpflichtung, dass pharmazeutisches Personal die Aufbewahrung der abgegebenen Arzneimittel regelmäßig überprüft
  • sowie die Pflicht, diese Überprüfungen zu dokumentieren

Damit wird die Versorgung nicht nur organisatorisch festgelegt, sondern auch qualitätsgesichert und nachvollziehbar gemacht.

Examens-Tipp: Achte auf die Trias: Zutritt – Kontrolle – Dokumentation. Wenn du diese drei Punkte nennst, wirkt die Antwort sehr „gesetzesnah“ und vollständig.

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