Prüferin: Wann machen Sie sich im Zusammenhang mit einem Arzneimittel strafbar, wenn Sie es nicht selbst einnehmen, sondern an Dritte weitergeben oder bei anderen einsetzen?
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Strafbarkeit kommt in Betracht, wenn ein Arzneimittel in den Verkehr gebracht oder bei anderen angewendet wird und dabei gegen zentrale Verbote bzw. Anforderungen des AMG verstoßen wird.
In den Verkehr bringen meint insbesondere: verkaufen, vertreiben oder sonst weitergeben.
Bei anderen anwenden bedeutet: das Arzneimittel an einem Dritten einsetzen/verwenden.
Tatbestandsrelevant sind dabei vor allem Konstellationen, in denen das Arzneimittel z. B. unsicher, nicht zugelassen bzw. verboten, gefälscht ist oder sonst unter Verstoß gegen wesentliche Verkehrsvorschriften abgegeben/angewendet wird. § 95 AMG dient damit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, indem er den unerlaubten Umgang mit Arzneimitteln strafrechtlich sanktioniert.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit den zwei Anknüpfungspunkten: erst „Inverkehrbringen“ (Verkauf/Weitergabe) und dann „Anwenden bei anderen“. Danach nennst du 2–3 typische Beispiele (z. B. nicht zugelassen, gefälscht, Rx ohne Rezept).
Frage 2
Prüferin: Welches Strafmaß ist im Regelfall vorgesehen, wenn jemand vorsätzlich gegen zentrale arzneimittelrechtliche Verkehrsvorschriften verstößt?
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Im Regelfall wird ein vorsätzlicher Verstoß gegen die zentralen, in § 95 AMG erfassten Vorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Maßgeblich ist, dass der Täter den Verstoß vorsätzlich begeht, also Kenntnis und Wollen hinsichtlich der maßgeblichen Umstände vorliegen (z. B. unerlaubtes Inverkehrbringen/Anwenden eines Arzneimittels entgegen arzneimittelrechtlichen Vorgaben).
Examens-Tipp: Merke dir für die mündliche Prüfung den klaren Dreiklang: „Vorsatz → bis 3 Jahre oder Geldstrafe; besonders schwer → 1 bis 10 Jahre; Fahrlässigkeit → bis 1 Jahr oder Geldstrafe.“
Frage 3
Prüferin: Unter welchen Umständen wird ein arzneimittelrechtlicher Verstoß als besonders schwer eingestuft, sodass ein deutlich höherer Strafrahmen greift?
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Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Tat nach den Umständen ein erheblich gesteigertes Unrecht und/oder eine besonders hohe Gefährdung aufweist. Dann beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Beispiele für besonders schwere Umstände sind insbesondere:
wenn viele Menschen gefährdet werden,
wenn ein Einzelner der Gefahr des Todes oder einer schweren Körperschädigung ausgesetzt wird,
wenn aus der Tat ein großer finanzieller Vorteil gezogen wird,
wenn gewerbsmäßig oder als Bandentat mit gefälschten Arzneimitteln gehandelt bzw. solche hergestellt oder vertrieben werden.
Examens-Tipp: In der Prüfung punktest du, wenn du die besonders schweren Fälle anhand von zwei Achsen ordnest: (1) Gefährdungsdimension (viele Menschen/Tod-schwere Schäden) und (2) kriminelle Energie/Profit (großer Vorteil, gewerbsmäßig, Bande). Dann nennst du den Strafrahmen 1–10 Jahre.
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