Prüferin: Wie muss eine Verschreibung für ein Arzneimittel, für das besondere Abläufe gelten (z. B. Mifepriston), formal erstellt und an wen muss sie übermittelt werden?
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Bei solchen Arzneimitteln ist die Verschreibung zwingend in zwei Ausfertigungen zu erstellen, nämlich als Original und Durchschrift („in zwei Ausfertigungen (Original und Durchschrift)“). Beide Ausfertigungen sind anschließend an den pharmazeutischen Unternehmer zu übermitteln, damit dieser die weiteren Dokumentations- und Weiterleitungspflichten erfüllen kann.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert in zwei Schritten: erst die Form (zwei Ausfertigungen: Original/Durchschrift), dann der Adressat (beide zum pharmazeutischen Unternehmer). So zeigst du sofort, dass du den Ablauf verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Angaben muss der pharmazeutische Unternehmer im Rahmen der besonderen Verschreibungsabläufe auf die Rezeptunterlagen eintragen?
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Der pharmazeutische Unternehmer hat auf Original und Durchschrift einzutragen:
die fortlaufenden Nummern der abgegebenen Packungen (entsprechend der Nummerierung nach § 47a Abs. 2 AMG)
sowie das Datum der Abgabe
Damit ist die Abgabe eindeutig identifizierbar und lückenlos nachvollziehbar.
Examens-Tipp: Merke dir für die Einträge des Unternehmers die Kombination „Nummer + Datum“ – und zwar ausdrücklich auf beiden Ausfertigungen.
Frage 3
Prüferin: Was hat der pharmazeutische Unternehmer mit Original und Durchschrift nach den Eintragungen organisatorisch zu tun?
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Nach Eintragung der fortlaufenden Nummern und des Abgabedatums geht der pharmazeutische Unternehmer mit den Ausfertigungen unterschiedlich um:
Die Durchschrift wird zusammen mit dem Arzneimittel an die berechtigte Einrichtung (z. B. Arztpraxis/Klinik) weitergeleitet.
Das Original verbleibt beim pharmazeutischen Unternehmer; er muss es chronologisch geordnet fünf Jahre aufbewahren und es auf Anfrage der zuständigen Behörde vorlegen können.
So wird einerseits die Versorgung der Einrichtung ermöglicht und andererseits die Abgabe beim Unternehmer dauerhaft belegbar gemacht.
Examens-Tipp: In der Prüfung hilft ein klarer Gegensatz: Durchschrift wandert mit Ware zur Einrichtung, Original bleibt beim Unternehmer (Archiv/Behörde, 5 Jahre).
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