Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen darf das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Apothekerverband zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Vergütung und Kostenerstattung der Apotheken übertragen?

Eine Übertragung zusätzlicher Aufgaben setzt nach § 20a ApoG im Kern drei Punkte voraus:

  • Das BMG darf die bestehende Beleihung nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) erweitern.
  • Inhaltlich müssen die zusätzlichen Tätigkeiten einen klaren Bezug zum bei der Kostenerstattung genutzten Fonds haben und aus gesetzlichen Vorschriften oder aus Bundesvereinbarungen zwischen DAV und Krankenkassen herrühren.
  • Die Aufgaben müssen die Honorierung und Kostenerstattung der Apotheken betreffen.

Zentrale materielle Voraussetzung ist außerdem, dass der DAV zuverlässig sicherstellt, dass die Aufgaben ordnungsgemäß erledigt werden können. Die konkrete Ausgestaltung (welche Aufgabe im Einzelnen, wie das Verfahren läuft) wird anschließend durch einen Beleihungsbescheid des BMG festgelegt.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „wer ermächtigt wen“, dann „inhaltlicher Bezug (Fonds/Honorierung/Kostenerstattung)“ und zum Schluss die Prüfungsformel zur Zuverlässigkeit/ordnungsgemäßen Erledigung. Damit klingt es wie im Gesetz und wie eine typische Prüfungssystematik.

Frage 2

Prüferin: Welche hoheitlichen Befugnisse kann der Deutsche Apothekerverband bei Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ausüben?

Bei Wahrnehmung der nach § 20a ApoG übertragenen Aufgaben handelt der DAV als Beliehener mit hoheitlichen Befugnissen. Die Wahrnehmung umfasst ausdrücklich:

  • den Erlass der hierzu notwendigen Verwaltungsakte,
  • deren Vollstreckung,
  • sowie die Rücknahme und den Widerruf dieser Verwaltungsakte.

Damit kann der DAV nicht nur verwaltend tätig werden, sondern Entscheidungen verbindlich treffen und auch durchsetzen, soweit dies für die übertragenen Aufgaben erforderlich ist.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung lohnt es sich, den Dreiklang sauber zu nennen: erlassen – vollstrecken – zurücknehmen/widerrufen. Das zeigt, dass du die Besonderheit der Beleihung (hoheitliche Befugnisse eines Privatrechtssubjekts) verstanden hast.

Frage 3

Prüferin: Wie werden die Einzelheiten der übertragenen Aufgaben und deren Durchführung verbindlich festgelegt?

Die Einzelheiten der erweiterten Aufgaben und ihrer Ausführung werden nach § 20a ApoG durch einen Beleihungsbescheid des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. In diesem Bescheid werden insbesondere die konkreten Verfahrensregelungen bestimmt, z. B. Ablaufregeln und Fristen. Damit ist der Beleihungsbescheid die zentrale rechtliche Grundlage für das „Wie“ der Aufgabenwahrnehmung durch den DAV.

Examens-Tipp: Merke dir: Nicht eine „frei verhandelte“ interne Regel, sondern ein Beleihungsbescheid als hoheitliche Grundlage. In der Prüfung kannst du ergänzen, dass damit die Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und einheitlich ausgestaltet wird.

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