Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Personengruppe hat in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung und Prävention, und woran sollen sich diese Untersuchungen orientieren?

Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesundheitsuntersuchungen sollen dabei nicht „schematisch“ erfolgen, sondern an Alter, Geschlecht und Zielgruppe angepasst sein. Zusätzlich umfasst der Anspruch eine Beratung zur Prävention einschließlich der Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, also eine präventionsorientierte Ausrichtung über reine Diagnostik hinaus.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Wer?“ (Versicherte ab 18), dann „Woran orientiert?“ (Alter/Geschlecht/Zielgruppe) und zum Schluss kurz den Präventions- und Beratungsfokus erwähnen – das zeigt, dass du nicht nur die Anspruchsberechtigung, sondern auch die Systematik verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Welche zentralen Inhalte gehören typischerweise zu den ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Zu den zentralen Inhalten gehören insbesondere:

  • Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten
  • Erfassung, Bewertung und Einordnung gesundheitlicher Risiken und Belastungen
  • präventionsorientierte Beratung, ausdrücklich auch mit Blick auf die Veränderung gesundheitsbezogener Verhaltensweisen (z. B. Bewegung, Ernährung)
  • Überprüfung des Impfstatus nach den Empfehlungen der STIKO

Außerdem können die Untersuchungen – sofern medizinisch angezeigt – eine Präventionsempfehlung für Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention enthalten; hierfür kann eine ärztliche Empfehlung/Bescheinigung ausgestellt werden.

Examens-Tipp: Wenn du Inhalte aufzählst, nenne mindestens die vier Kernpunkte: Früherkennung, Risiken/Belastungen, Beratung (Verhaltensänderung) und Impfstatus-Check. Das deckt die typischen Prüfungsanker ab.

Frage 3

Prüferin: Unter welchen Bedingungen darf eine Früherkennungsuntersuchung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen werden, wenn es um Krankheiten mit potenziell schwerem Verlauf geht?

Eine Früherkennungsuntersuchung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Typische Bedingungen sind:

  • Es muss eine wirksame Behandlung der erfassten Krankheit möglich sein oder verhaltensbezogene Prävention muss zur Risikoreduktion relevant sein.
  • Der Erkrankungsprozess muss durch diagnostische Maßnahmen im Frühstadium erfassbar sein.
  • Die Krankheitszeichen müssen eindeutig medizinisch-technisch bestimmbar sein.
  • Es müssen ausreichend Ärzte und Einrichtungen für Diagnostik und Behandlung zur Verfügung stehen.

Sind die Erkenntnisse noch unzureichend, kann der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst Erprobungen in Richtlinien vorsehen.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung wirkt es souverän, wenn du die Bedingungen in eine Logik bringst: „Nutzen“ (Therapie/Prävention), „Machbarkeit“ (Früherfassung/Bestimmbarkeit) und „Versorgungsrealität“ (Ärzte/Einrichtungen) – und dann kurz den G‑BA mit Erprobung erwähnst.

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