Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie als Angehörige der Fachkreise überhaupt Vorteile oder Geschenke im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten annehmen?
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Ausgangspunkt ist der Verbotsgrundsatz: Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren – und als Angehörige der Fachkreise anzunehmen – es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme.
Das heißt: Eine Annahme ist nur zulässig, wenn die Zuwendung eindeutig unter eine Ausnahme des § 7 HWG fällt (z. B. geringwertige Kleinigkeiten/werbliche Gegenstände, handelsübliches Zubehör/Nebenleistungen, Auskünfte/Ratschläge etc.) und zudem keine Umgehung anderer Vorschriften (insbesondere Arzneimittelpreisvorschriften) vorliegt.
Examens-Tipp: Starte in der Prüfung immer mit dem Grundsatz „verboten – außer Ausnahme“. Danach nennst du 1–2 typische Ausnahmen und sagst ausdrücklich, dass Preisvorschriften nicht unterlaufen werden dürfen.
Frage 2
Prüferin: Welche Anforderungen muss ein Werbeartikel erfüllen, damit er als zulässiger Gegenstand von geringem Wert im Sinne der Werbegabenregelungen in Betracht kommt?
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Zulässig sind nur Gegenstände von geringem Wert bzw. geringwertige Kleinigkeiten, wenn sie so ausgestaltet sind, dass keine relevante unsachliche Beeinflussung zu befürchten ist.
Bei Gegenständen (Werbeartikeln) kommt zusätzlich als zentrale Voraussetzung hinzu, dass sie durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes gekennzeichnet sind. Praktisch sind das z. B. Kugelschreiber oder Notizblöcke mit gut sichtbarem Aufdruck.
Wichtig ist außerdem die Grenze: Sobald durch die Werbegabe Arzneimittelpreisvorschriften unterlaufen würden (insbesondere bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln), ist die Zulässigkeit regelmäßig ausgeschlossen.
Examens-Tipp: Merke dir bei Werbeartikeln die drei Prüfpunkte: geringwertig, dauerhaft, deutlich sichtbar gekennzeichnet. Danach bringst du als „Killerkriterium“ die Preisbindung ins Spiel.
Frage 3
Prüferin: Woran scheitern Werbegaben im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel typischerweise, selbst wenn sie für sich genommen geringwertig erscheinen?
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Im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel scheitern Werbegaben typischerweise daran, dass sie gegen Arzneimittelpreisvorschriften verstoßen bzw. diese unterlaufen würden.
Auch wenn eine Zuwendung an sich geringwertig ist, ist sie unzulässig, wenn sie wirtschaftlich wie ein Preisvorteil wirkt (z. B. Rabatt oder sonstiger Vorteil zugunsten des Endverbrauchers), der die gesetzliche Preisbindung umgeht oder relativiert. Nach der Lernseite sind bei Rx-Arzneimitteln Werbegaben daher „besonders streng begrenzt“ und praktisch meist ausgeschlossen, sobald ein Bezug zur Preisbindung besteht.
Examens-Tipp: Wenn Rx fällt, immer sofort an Preisbindung/Preisvorschriften denken und das als vorrangige Schranke nennen – damit punktest du fast immer.
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