Prüferin: Welche Rechtsform haben die gesetzlichen Krankenkassen, und was bedeutet das für ihre Stellung im Verhältnis zum Staat?
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Gesetzliche Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Rechtsfähig bedeutet, dass die Krankenkasse als juristische Person selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist und z.B. Verträge schließen kann.
Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutet, dass sie Teil der öffentlichen Verwaltung im weiteren Sinne ist und öffentlich-rechtlich organisiert ist.
Mit Selbstverwaltung bedeutet, dass die Krankenkassen ihre Angelegenheiten (insbesondere Leistungen, Verwaltung und Haushaltsführung) eigenständig und eigenverantwortlich regeln, aber dabei an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sind.
Trotz Selbstverwaltung unterliegen sie der staatlichen Aufsicht, d.h. sie handeln nicht „frei“, sondern innerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Examens-Tipp: Starte strukturiert mit den drei Elementen „rechtsfähig – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Selbstverwaltung“ und schließe mit dem wichtigen Zusatz „unter staatlicher Aufsicht“. Das zeigt, dass du Selbstverwaltung nicht mit völliger Unabhängigkeit verwechselst.
Frage 2
Prüferin: Welche organisatorische Gliederung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten sollten Sie für die Praxis kennen?
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Die gesetzliche Krankenversicherung ist in verschiedene Kassenarten untergliedert. Zu den zentralen Kassenarten zählen:
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Betriebskrankenkassen (BKK)
Innungskrankenkassen (IKK)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Ersatzkassen
Für die Apothekenpraxis ist das wichtig, weil Apotheken mit unterschiedlichen Kassenarten und deren Verbänden in Vertrags- und Abrechnungsfragen zu tun haben.
Examens-Tipp: Wenn du nach „Kassenarten“ gefragt wirst, zähle sie vollständig auf. In der Prüfung macht es einen sehr guten Eindruck, wenn du auch kurz anmerkst, dass die Kassenarten in der Versorgungspraxis über Verträge/Abrechnung relevant werden.
Frage 3
Prüferin: Welches Kooperationsprinzip gilt für Krankenkassen im Interesse einer effizienten Versorgung, und mit wem müssen sie dabei zusammenarbeiten?
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Im Interesse der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, dass die Krankenkassen und ihre Verbände eng zusammenarbeiten.
Diese Zusammenarbeit ist ausdrücklich vorgesehen
innerhalb einer Kassenart und
kassenartenübergreifend,
und sie erstreckt sich zudem auf die Zusammenarbeit mit allen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Für Apotheken ist das praktisch relevant, weil diese enge Zusammenarbeit die Grundlage dafür bildet, dass Krankenkassen z.B. Verträge und Vereinbarungen mit Leistungserbringern (wie Apotheken) ausgestalten und weiterentwickeln.
Examens-Tipp: Nenne die drei Ebenen der Zusammenarbeit: innerhalb der Kassenart, kassenartenübergreifend und mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. So deckst du den Gesetzesgedanken vollständig ab.
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