Prüferin: Welche staatlichen Stellen müssen die Bevölkerung über Schutzimpfungen aufklären, und nach welchem Grundprinzip soll diese Information inhaltlich ausgerichtet sein?
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Nach § 20 IfSG sind die zuständigen Gesundheitsbehörden zur Aufklärung verpflichtet, insbesondere Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Landesgesundheitsbehörden und die Gesundheitsämter.
Die Information muss zielgruppenspezifisch erfolgen und sich inhaltlich an einer wissenschaftlich fundierten Grundlage orientieren, insbesondere an der vorhandenen Evidenz zu bestehenden Impflücken. Das bedeutet: Aufklärung nicht „ins Blaue hinein“, sondern ausgerichtet an erkannten Defiziten (z. B. niedrige Impfraten in bestimmten Altersgruppen oder Regionen) und dem Nutzen von Schutzimpfungen.
Examens-Tipp: In der Prüfung sauber strukturieren: erst „wer informiert?“ (BZgA/Land/Gesundheitsamt), dann „wie?“ (zielgruppenspezifisch) und „wonach ausgerichtet?“ (Evidenz/Impflücken). Das zeigt, dass du nicht nur Akteure aufzählst, sondern den Regelungszweck verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Aufgaben hat die Ständige Impfkommission in Bezug auf Schutzimpfungen, und welche Bedeutung hat das für den fachlichen Standard in der Praxis?
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Die STIKO beim Robert Koch-Institut ist das zentrale Gremium für Impfempfehlungen. Sie gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zu anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
Entwicklung und Veröffentlichung von Impfempfehlungen
Festlegung von Kriterien zur Abgrenzung zwischen normalen Impfreaktionen und einer gesundheitlichen Schädigung
Beratung unter Einbeziehung von Bundes- und Landesbehörden sowie Fachinstituten
Praktische Bedeutung: STIKO-Empfehlungen gelten als anerkannter fachlicher Standard. Sie sind regelmäßig Grundlage für öffentliche Impfprogramme, Erstattungs-/Vergütungsfragen und spielen auch bei rechtlichen Bewertungen (z. B. Sorgfaltsmaßstab/Haftung) eine wichtige Rolle, wenn Impfungen angeboten oder Impfungen beraten werden.
Examens-Tipp: Wenn du „fachlicher Standard“ sagst, kannst du kurz die Brücke schlagen: STIKO prägt die Praxis (Programme/Kassen/Haftungsmaßstab). Das ist oft der Punkt, auf den Prüfer hinauswollen, ohne dass du einzelne STIKO-Inhalte kennen musst.
Frage 3
Prüferin: Welche Besonderheit gilt für Empfehlungen zu Impfungen gegen SARS-CoV-2 im Vergleich zu allgemeinen Impfempfehlungen?
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Für Impfungen gegen SARS-CoV-2 besteht die Besonderheit, dass STIKO-Empfehlungen bestimmten Impfzielen folgen müssen. Dazu zählen insbesondere:
Reduktion schwerer Krankheitsverläufe
Schutz von Risikogruppen
Sicherung kritischer Infrastrukturen
Damit wird deutlich, dass die Empfehlungssystematik hier ausdrücklich an übergeordneten Zielsetzungen ausgerichtet ist, die für den Bevölkerungsschutz in einer pandemischen Lage relevant sind.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung reichen die Impfziele als Dreiklang (schwere Verläufe – Risikogruppen – kritische Infrastruktur). Nicht in medizinische Details abgleiten; es geht hier um die rechtliche/organisatorische Einordnung.
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