Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen kann Ihnen als Apothekeninhaber die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle erteilen?
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Die Erlaubnis kann nur dem Inhaber einer Apotheke und nur auf Antrag erteilt werden. Materielle Voraussetzung ist, dass die Rezeptsammelstelle zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten ohne eigene Apothekeerforderlich ist. Zuständig für die Entscheidung ist die zuständige Behörde; ohne behördliche Erlaubnis ist der Betrieb unzulässig.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert in drei Schritten: Wer darf beantragen (Apothekeninhaber), wofür (abgelegener Ort ohne Apotheke) und warum (Erforderlichkeit zur ordnungsgemäßen Versorgung). Das klingt in der Prüfung sehr „gesetzesnah“.
Frage 2
Prüferin: Welche zeitlichen Grenzen gelten für die Erlaubnis einer Rezeptsammelstelle und wie geht man mit einem fortbestehenden Bedarf nach Ablauf um?
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Die Erlaubnis zum Betrieb einer Rezeptsammelstelle wird befristet erteilt; die Dauer darf höchstens drei Jahre betragen. Besteht der Versorgungsbedarf danach weiterhin, kann die Erlaubnis wiederholt erteilt werden, also durch erneuten Antrag und erneute behördliche Entscheidung für einen weiteren Zeitraum.
Examens-Tipp: Merke dir die „3-Jahres-Grenze“ als harte Obergrenze pro Erlaubniszeitraum. In der Prüfung kannst du ergänzen: Fortsetzung geht nicht „automatisch“, sondern über wiederholte Erteilung nach neuem Antrag.
Frage 3
Prüferin: An welchen Orten darf eine Rezeptsammelstelle nicht unterhalten werden und welches Schutzanliegen verfolgt dieses Verbot?
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Eine Rezeptsammelstelle darf nicht in Gewerbebetrieben und nicht bei Angehörigen der Heilberufe unterhalten werden. Das dient dem Schutz vor Interessenkonflikten und vor unsachlicher Beeinflussung, und sichert die Neutralität der Arzneimittelversorgung.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung ruhig ein bis zwei Beispiele (z.B. Supermarkt, Arztpraxis), aber bleib beim juristischen Kern: Verbot in Gewerbebetrieben und bei Heilberuflern – Zweck ist Neutralität/Vermeidung von Einflussnahmen.
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