Prüferin: Welche zusätzlichen Angaben müssen Sie auf einem Betäubungsmittelrezept machen, wenn es nicht für eine bestimmte Person, sondern zur medizinischen Ausrüstung eines Kauffahrteischiffes bestimmt ist?
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Für Betäubungsmittelrezepte zur medizinischen Ausrüstung von Kauffahrteischiffen gelten grundsätzlich die Vorgaben der §§ 8 und 9 BtMVV; allerdings müssen auf dem Rezept statt patientenbezogener Angaben schiffsbezogene Angaben eingetragen werden.
Konkret sind dies insbesondere:
Name des Schiffes
Name des Reeders
Heimathafen
Diese Angaben treten an die Stelle der sonst üblichen Angaben zur Patientin bzw. zum Patienten, weil das Betäubungsmittel nicht für eine Einzelperson, sondern als Bestandteil der Schiffsapotheke bestimmt ist.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung sauber trennen: erst den Grundsatz nennen („§§ 8 und 9 gelten“), dann die Abweichung („statt Patientendaten: Schiff/Reeder/Heimathafen“). Das zeigt, dass du die Systematik der BtMVV verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Wer ist in der Regel berechtigt, Betäubungsmittel zur medizinischen Ausrüstung eines Kauffahrteischiffes zu verschreiben?
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Zur medizinischen Ausrüstung von Kauffahrteischiffen darf ausschließlich ein von der zuständigen Behörde beauftragter Arzt Betäubungsmittel verschreiben. Damit ist die Verschreibungsbefugnis nicht allgemein auf „Ärztinnen und Ärzte“ erweitert, sondern an einen behördlichen Auftrag gebunden.
Diese Einschränkung dient der Kontrolle und der sicheren, nachvollziehbaren Versorgung an Bord.
Examens-Tipp: Achte darauf, nicht allgemein „ein Arzt“ zu sagen. Der zentrale Prüfungsbegriff ist der beauftragte Arzt der zuständigen Behörde; das ist die entscheidende Zulässigkeitsvoraussetzung.
Frage 3
Prüferin: Welche Einschränkung gilt für die Art des Betäubungsmittels, wenn auf einem Kauffahrteischiff kein Schiffsarzt an Bord ist?
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Wenn kein Schiffsarzt an Bord ist, darf zur medizinischen Ausrüstung des Kauffahrteischiffes nur das Betäubungsmittel Morphin verschrieben werden.
Auch in dieser Konstellation gilt: Verschreiben darf es nur der von der zuständigen Behörde beauftragte Arzt; die Besonderheit betrifft die stoffliche Begrenzung auf Morphin.
Examens-Tipp: Merke dir die Prüfungslogik: erst „Wer?“ (beauftragter Arzt), dann „Was?“ (ohne Schiffsarzt: nur Morphin). So beantwortest du die Frage strukturiert und punktest bei Nachfragen.
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