Prüferin: Welche Höchstgrenzen gelten bei einem Arzneimittelschaden, wenn durch das Arzneimittel eine einzelne Person getötet oder verletzt wird, und wie unterscheiden sich dabei Einmalzahlung und Rentenleistung?
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Bei der Tötung oder Verletzung eines Menschen ist die Ersatzpflicht nach § 88 AMG der Höhe nach gedeckelt. Es gibt dabei zwei alternative Formen der Entschädigung mit jeweils eigenem Höchstbetrag:
Als Kapitalbetrag (Einmalzahlung) höchstens 600.000 Euro.
Als Rentenbetrag höchstens 36.000 Euro pro Jahr.
Maßgeblich ist, dass die Haftung „… im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro …“ reicht. Auch wenn der konkret berechnete Schaden höher wäre, bleibt es bei dieser gesetzlichen Höchstgrenze.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung sauber nach „Einzelfall vs. Mehrpersonenschaden“ und nenne dann jeweils Kapital und Rente mit Betrag. Das zeigt, dass du die Systematik des § 88 AMG verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Höchstbeträge sind vorgesehen, wenn durch dasselbe Arzneimittel mehrere Menschen getötet oder verletzt werden, und worauf bezieht sich diese Grenze?
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Wenn mehrere Menschen durch dasselbe Arzneimittel getötet oder verletzt werden, gelten nach § 88 AMG deutlich höhere Höchstbeträge.
Insgesamt höchstens 120 Millionen Euro als Kapitalbetrag.
Insgesamt höchstens 7,2 Millionen Euro pro Jahr als Rentenbetrag.
Wichtig ist der Bezugspunkt: Diese Höchstbeträge gelten für alle Geschädigten zusammen (Gesamtobergrenze des Ereignisses), nicht als Höchstbetrag pro einzelne geschädigte Person. Der Gesetzeswortlaut stellt auf den „… Fall der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen … bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 7,2 Millionen Euro“ ab.
Examens-Tipp: Betone ausdrücklich „gesamt für alle Geschädigten“ – das ist der klassische Prüfungsfehler. Danach kannst du kurz ergänzen, dass es wieder alternativ Kapital oder Rente ist.
Frage 3
Prüferin: Wie ist vorzugehen, wenn bei einem Schadensereignis mit mehreren Geschädigten die Summe der rechnerisch ermittelten Entschädigungen den gesetzlichen Höchstbetrag übersteigt?
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Übersteigt bei einem Ereignis mit mehreren Geschädigten die Summe der individuell berechneten Entschädigungen den jeweiligen Höchstbetrag (Kapital: 120 Mio. Euro bzw. Rente: 7,2 Mio. Euro jährlich), werden nach § 88 AMG die einzelnen Entschädigungen anteilig gekürzt.
Der Mechanismus folgt dem Gesetzeswortlaut: „… so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.“ Das bedeutet: Es wird eine Quote gebildet (Höchstbetrag / Gesamtsumme der Ansprüche) und jeder Anspruch wird mit dieser Quote multipliziert, sodass die Gesamtauszahlung den Höchstbetrag nicht überschreitet.
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung das Stichwort Quotelung/anteilige Kürzung und erkläre den „Verhältnis“-Gedanken (Höchstbetrag zu Gesamtsumme). Wenn du eine Beispielquote nennen kannst (z.B. 120/150), wirkt das sehr souverän.
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