Prüfung

Frage 1

Prüferin: An welche Stelle müssen Sie den Antrag richten, wenn Sie eine zeitlich befristete Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland beantragen wollen?

Der Antrag ist an die jeweils zuständige Landesbehörde zu richten. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Bundes-Apothekerordnung (Verweis auf § 12 Abs. 3 BApO), sodass nicht eine Bundesbehörde, sondern das jeweilige Land für die Entscheidung über die befristete Erlaubnis zuständig ist.

Examens-Tipp: Sag in der Prüfung klar „zuständige Landesbehörde“ und begründe kurz mit der föderalen Zuständigkeit nach BApO; das zeigt, dass du das Verfahren (nicht nur die materiellen Voraussetzungen) verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Welche Unterlagen müssen Sie beim Erstantrag auf eine befristete Erlaubnis zur Berufsausübung typischerweise beifügen, und welche besondere Erklärung verlangt die Behörde zusätzlich?

Beim Erstantrag sind insbesondere beizufügen:

  • die Unterlagen/Nachweise nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 sowie Nr. 3 bis 7 BApO (z.B. Identitäts- und Ausbildungsnachweise sowie weitere dort genannte Bescheinigungen)

  • zusätzlich eine schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht,

  • wo und wie der Apothekerberuf im Inland ausgeübt werden soll und

  • worin das besondere Interesse an der Erteilung der Erlaubnis liegt.

Außerdem ist zu beachten: Die Nachweise nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 BApO dürfen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Examens-Tipp: Strukturiere: erst „Unterlagen nach § 4 Abs. 6 …“, dann die zusätzliche schriftliche Erklärung (wo/wie + besonderes Interesse) und nenne am Ende die 3‑Monats-Frist – das ist ein typischer Prüfungs-Punkt.

Frage 3

Prüferin: Welche Unterlagen müssen Sie bei einem Antrag auf Verlängerung der befristeten Erlaubnis vorlegen?

Beim Verlängerungsantrag sind beizufügen:

  • die zuletzt erteilte Erlaubnis und
  • aktuelle Nachweise nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und 4 BApO,

wobei diese Nachweise bei ihrer Vorlage jeweils höchstens drei Monate alt sein dürfen.

Examens-Tipp: Merke dir den Unterschied Erstantrag vs. Verlängerung: Bei der Verlängerung ist die zuletzt erteilte Erlaubnis selbst ein Pflichtdokument; zusätzlich bleiben die „frischen“ Nachweise (max. 3 Monate) zentral.

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