Prüferin: Wer ist in Deutschland die zuständige Behörde, die die erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln erteilt?
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Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). § 3 BtMG knüpft die Erlaubnispflicht ausdrücklich an „eine Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte“. Das BfArM prüft den Antrag und erteilt die Erlaubnis schriftlich.
Examens-Tipp: Wenn nach der Zuständigkeit gefragt wird, nenne sauber die Behörde (BfArM) und verknüpfe das direkt mit der Funktion: „prüft und erteilt die Erlaubnis“ – das zeigt Struktur und Gesetzesnähe.
Frage 2
Prüferin: Welche Grundregel gilt vor Beginn jeder Tätigkeit mit Betäubungsmitteln im Hinblick auf eine behördliche Genehmigung?
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Grundsätzlich gilt: Wer mit Betäubungsmitteln umgehen will, benötigt vorab eine behördliche Erlaubnis. § 3 BtMG formuliert das als Erlaubnispflicht für Personen, die Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, einführen, ausführen, abgeben bzw. sonst in den Verkehr bringen oder erwerben wollen. Entscheidend ist dabei der präventive Charakter: Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Examens-Tipp: Achte in der mündlichen Prüfung auf das Wort „vorab“/präventiv: Nicht erst nachträglich genehmigungsfähig, sondern Erlaubnis als Voraussetzung für die Tätigkeit.
Frage 3
Prüferin: Welche Arten von Tätigkeiten werden vom Gesetz als erlaubnispflichtiger Umgang mit Betäubungsmitteln typischerweise erfasst?
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Der erlaubnispflichtige Umgang umfasst die in § 3 BtMG genannten typischen Tätigkeiten, insbesondere:
Anbauen
Herstellen (z.B. chemisch oder durch Verarbeitung)
Handel treiben
Einführen und Ausführen
Abgeben, veräußern oder „sonst in den Verkehr bringen“
Erwerben
Damit ist nahezu jede relevante Tätigkeit mit Betäubungsmitteln erlaubnispflichtig, sofern keine spezielle gesetzliche Ausnahme greift.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort als Liste entlang des Gesetzeswortlauts („anbauen, herstellen, Handel treiben…“). Das wirkt examensorientiert und reduziert das Risiko, einen Punkt zu vergessen.
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