Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche grundlegende Anforderung muss ein Behältnis erfüllen, damit es bei der Herstellung als geeignetes Material eingesetzt werden darf, wenn es in direktem Kontakt mit dem Arzneimittel steht?

Verwendet werden dürfen nur solche Behältnisse und Verschlüsse, die als primäre Verpackungsmaterialien in direktem Kontakt mit dem Arzneimittel stehen und gewährleisten, dass das Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen oder chemischen Veränderungen geschützt ist.

Das bedeutet praktisch: Das Material muss die Funktion einer ersten Schutzbarriere erfüllen und so beschaffen sein, dass es das hergestellte Arzneimittel in seiner Qualität (Sicherheit, Wirksamkeit, Unversehrtheit) während Herstellung und anschließender Verwendung nicht beeinträchtigt.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert entlang der drei Schutzdimensionen: physikalisch – mikrobiologisch – chemisch. Das zeigt, dass du den Kern der Norm verstanden hast und nicht nur Beispiele aufzählst.

Frage 2

Prüferin: Was zählt im Apothekenbetrieb typischerweise zu den Materialien, die unmittelbar mit dem Arzneimittel in Berührung kommen, und warum ist diese Einordnung rechtlich relevant?

Zu den Materialien, die unmittelbar mit dem Arzneimittel in Kontakt kommen, zählen Behältnisse und Verschlüsse wie z.B. Tablettenröhrchen, Salbentiegel, Ampullen oder Tropfflaschen. Diese werden als primäre Verpackungsmaterialien eingeordnet.

Rechtlich relevant ist die Einordnung, weil gerade für diese Materialien gilt, dass sie nur verwendet werden dürfen, wenn sie sicherstellen, dass das Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen und chemischen Veränderungen geschützt ist. Da sie direkt Kontakt haben, können sie die Qualität unmittelbar beeinflussen (z.B. durch Kontamination oder Wechselwirkungen).

Examens-Tipp: Wenn du nach der Definition gefragt wirst, nenne zuerst „direkter Kontakt mit dem Arzneimittel“ und gib dann 2–3 typische Beispiele. Danach kurz den Zweck: erste Barriere zum Schutz der Qualität.

Frage 3

Prüferin: Welche Arten von Veränderungen müssen durch die Wahl des geeigneten Behältnisses bei der Herstellung verhindert werden, und wie kann sich das im Apothekenalltag zeigen?

Das Behältnis muss verhindern, dass das Arzneimittel physikalische, mikrobiologische oder chemische Veränderungen erleidet.

  • Physikalisch: Schutz z.B. vor Licht, Feuchtigkeit, Temperatur oder mechanischer Belastung (klassisch: Braunglas für lichtempfindliche Lösungen; Trockenbehälter für feuchtigkeitsempfindliche Brausetabletten).
  • Mikrobiologisch: Verhinderung des Eindringens von Keimen; besonders relevant bei sterilen oder keimarmen Zubereitungen (z.B. Augentropfen in geeignetem sterilem Behältnis mit passendem Verschluss).
  • Chemisch: Keine Wechselwirkungen zwischen Inhalt und Verpackung; das Material darf keine Stoffe abgeben (Leaching) und der Wirkstoff darf nicht adsorbiert/absorbiert werden.

Im Alltag zeigt sich das in der gezielten Materialwahl (Glas/Kunststoff/Alu), dem passenden Verschlusssystem und ggf. der Prüfung/Absicherung, dass das Material geeignet ist.

Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung wirkt es souverän, wenn du pro Veränderungsart genau ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennst (z.B. Braunglas, steriler Tropfverschluss, Leaching/Adsorption).

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