Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche grundlegenden Anforderungen werden an die Versorgung gesetzlich Versicherter gestellt, damit sie als gleichwertig und fachgerecht gilt?

Die Versorgung muss bedarfsgerecht und gleichmäßig erfolgen. Das heißt, die Leistungserbringung hat sich am individuellen Bedarf zu orientieren und darf nicht davon abhängen, wo jemand wohnt oder welche soziale Stellung er oder sie hat. Zudem muss sie nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse erfolgen. Für Apotheker:innen bedeutet das: Arzneimittelabgabe und Beratung müssen sich an aktuellen wissenschaftlichen Standards und Leitlinien orientieren und für alle Versicherten nach denselben medizinischen Maßstäben erfolgen.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert in zwei Schritten: erst „bedarfsgerecht und gleichmäßig“, dann den Bezug zum „allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse“. Wenn du das auf die Apotheke überträgst (Abgabe + Beratung nach aktuellen Standards), wirkt das in der Prüfung sehr praxisnah.

Frage 2

Prüferin: Woran müssen Sie sich bei der Auswahl und Abgabe von Leistungen orientieren, damit der Leistungsumfang rechtlich zulässig begrenzt ist?

Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

  • Ausreichend bedeutet: Der Bedarf wird gedeckt, ohne Unter- oder Überversorgung.
  • Zweckmäßig bedeutet: Es werden nur notwendige Leistungen erbracht, die zur Heilung oder Linderung beitragen.
  • Wirtschaftlich bedeutet: Kostenbewusstes Handeln bei Erhalt der fachlich gebotenen Qualität.

Für die Apotheke folgt daraus: Es ist das geeignete Arzneimittel auszuwählen, das den therapeutischen Zweck erfüllt und dabei wirtschaftlich ist; unnötige oder unangemessen teure Optionen ohne Zusatznutzen sind zu vermeiden.

Examens-Tipp: Nenne unbedingt die Dreierformel „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“ und hänge direkt den Merksatz an: „darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Das ist der rechtliche Kern, den Prüfer:innen hören wollen.

Frage 3

Prüferin: Wie ist das Wirtschaftlichkeitsgebot im Apothekenalltag praktisch umzusetzen, wenn mehrere gleich wirksame Arzneimittel zur Verfügung stehen?

Wenn mehrere Präparate gleich wirksam und für den Behandlungszweck geeignet sind, ist das zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimittel zu wählen. Die Versorgung muss „in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich“ erfolgen und darf „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.

Praktisch bedeutet das: Eine Abgabe eines deutlich teureren Arzneimittels ohne medizinisch relevanten Zusatznutzen ist mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar, wenn ein ebenso wirksames günstigeres Präparat verfügbar ist.

Examens-Tipp: Mach in der Prüfung klar, dass „wirtschaftlich“ nicht „billig um jeden Preis“ heißt, sondern „fachlich gebotene Qualität“ voraussetzt. Der Dreiklang „zweckmäßig + Qualität + wirtschaftlich“ ist hier die sichere Argumentationslinie.

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