Prüferin: Wie hoch ist der reguläre Abschlag, den die Krankenkasse bei zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimitteln beanspruchen kann, und worauf bezieht sich die Berechnungsgrundlage?
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Im Regelfall erhalten die Krankenkassen für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel von den Apotheken einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert. Die Berechnungsgrundlage ist der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich um einen gesetzlich festgelegten Pflichtabschlag (Zwangsrabatt), der an die Abgabe zulasten der GKV in der Apotheke anknüpft.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert in zwei Teilen: erst die Prozentzahl, dann die genaue Bezugsgröße („Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne MwSt.“). Das wird in Prüfungen oft als Wortlaut-Falle genutzt.
Frage 2
Prüferin: Welche Frist gilt für die Erstattung des geltend gemachten Abschlags durch den pharmazeutischen Unternehmer, und an wen erfolgt die Zahlung typischerweise?
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Der pharmazeutische Unternehmer hat den geltend gemachten Abschlag binnen 10 Tagen nach Geltendmachung zu erstatten. Die Erstattung erfolgt dabei an die Apotheke; in der praktischen Abwicklung kann sie auch über den Großhandel laufen (je nach Liefer- und Verrechnungsweg).
Die Apotheke zieht den Abschlag im Alltag regelmäßig von ihren Forderungen gegenüber Hersteller bzw. Lieferkette ab; die gesetzliche Pflicht zur finanziellen Tragung liegt jedoch beim pharmazeutischen Unternehmer.
Examens-Tipp: Merke dir die 10-Tage-Frist als klare Zahl. In der mündlichen Prüfung lohnt es sich, kurz den Geldfluss zu skizzieren: Kasse erhält Abschlag über die Apotheke, wirtschaftlich trägt ihn der Unternehmer.
Frage 3
Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen entfällt der besondere Abschlag für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel?
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Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt grundsätzlich ein erhöhter Abschlag (10 %). Dieser besondere Abschlag entfällt, wenn das Arzneimittel mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegt.
Dann wird also kein zusätzlicher Generikaabschlag erhoben, weil der Preis bereits deutlich unter dem Festbetragsniveau liegt.
Examens-Tipp: Hier ist der Prüfungsanker die „30 %-Schwelle unter Festbetrag“. Sag erst die Grundregel (erhöhter Abschlag) und dann die Ausnahme (mind. 30 % darunter → entfällt).
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