Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wie hoch ist der reguläre Abschlag, den die Krankenkasse bei zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimitteln beanspruchen kann, und worauf bezieht sich die Berechnungsgrundlage?

Im Regelfall erhalten die Krankenkassen für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel von den Apotheken einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert. Die Berechnungsgrundlage ist der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer.

Wichtig ist dabei: Es handelt sich um einen gesetzlich festgelegten Pflichtabschlag (Zwangsrabatt), der an die Abgabe zulasten der GKV in der Apotheke anknüpft.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert in zwei Teilen: erst die Prozentzahl, dann die genaue Bezugsgröße („Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne MwSt.“). Das wird in Prüfungen oft als Wortlaut-Falle genutzt.

Frage 2

Prüferin: Welche Frist gilt für die Erstattung des geltend gemachten Abschlags durch den pharmazeutischen Unternehmer, und an wen erfolgt die Zahlung typischerweise?

Der pharmazeutische Unternehmer hat den geltend gemachten Abschlag binnen 10 Tagen nach Geltendmachung zu erstatten. Die Erstattung erfolgt dabei an die Apotheke; in der praktischen Abwicklung kann sie auch über den Großhandel laufen (je nach Liefer- und Verrechnungsweg).

Die Apotheke zieht den Abschlag im Alltag regelmäßig von ihren Forderungen gegenüber Hersteller bzw. Lieferkette ab; die gesetzliche Pflicht zur finanziellen Tragung liegt jedoch beim pharmazeutischen Unternehmer.

Examens-Tipp: Merke dir die 10-Tage-Frist als klare Zahl. In der mündlichen Prüfung lohnt es sich, kurz den Geldfluss zu skizzieren: Kasse erhält Abschlag über die Apotheke, wirtschaftlich trägt ihn der Unternehmer.

Frage 3

Prüferin: Unter welchen Voraussetzungen entfällt der besondere Abschlag für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel?

Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt grundsätzlich ein erhöhter Abschlag (10 %). Dieser besondere Abschlag entfällt, wenn das Arzneimittel mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegt.

Dann wird also kein zusätzlicher Generikaabschlag erhoben, weil der Preis bereits deutlich unter dem Festbetragsniveau liegt.

Examens-Tipp: Hier ist der Prüfungsanker die „30 %-Schwelle unter Festbetrag“. Sag erst die Grundregel (erhöhter Abschlag) und dann die Ausnahme (mind. 30 % darunter → entfällt).

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