Prüferin: Welche Mindestinhalte müssen Sie vor der Herstellung eines Defekturarzneimittels in einer schriftlichen Herstellungsanweisung festlegen, damit die Herstellung in der Apotheke ordnungsgemäß erfolgen kann?
Note💬 Lösung anzeigen
Vor der Herstellung muss eine vorher erstellte schriftliche Herstellungsanweisung vorliegen, die von einem Apotheker der Apotheke zu unterschreiben ist. Inhaltlich müssen darin die für eine systematische, nachvollziehbare und fehlervermeidende Herstellung erforderlichen Punkte geregelt sein, insbesondere:
vorgesehene Ausgangsstoffe, Verpackungsmaterialien und Ausrüstung/Geräte
Maßnahmen gegen Verwechslungen und Kontamination (z. B. Arbeitsplatzvorbereitung, Trennung, Kennzeichnung)
die einzelnen Arbeitsschritte einschließlich Sollwerte sowie ggf. Inprozesskontrollen (wo Zwischenkontrollen stattfinden und was akzeptabel ist)
Vorgaben zur Kennzeichnung und Aufbewahrung/Lagerung (z. B. Herstellungs- und Verfalldatum)
Regelungen zur Freigabe zum Inverkehrbringen, also wer freigibt und unter welchen Voraussetzungen (Freigabe durch den Apotheker).
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „schriftliche Herstellungsanweisung, von Apotheker zu unterschreiben“, dann die Inhalte in 4–5 Blöcken (Stoffe/Equipment – Verwechslungs-/Kontaminationsschutz – Prozess/Sollwerte/Inprozesskontrollen – Kennzeichnung/Lagerung – Freigabe). Damit zeigst du, dass du den Zweck (Nachvollziehbarkeit und Fehlervermeidung) verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welche Angaben müssen Sie im Herstellungsprotokoll zu einem Defekturarzneimittel mindestens dokumentieren, damit die Herstellung vollständig rückverfolgbar ist?
Note💬 Lösung anzeigen
Die Herstellung ist gemäß Herstellungsanweisung zu dokumentieren, sodass alle wesentlichen, die Herstellung betreffenden Tätigkeiten rückverfolgt werden können. Mindestens gehören dazu:
Herstellungsdatum und Chargenbezeichnung
eingesetzte Stoffe einschließlich Einwaagen/Abmessungen und Chargen der Ausgangsstoffe
Ergebnisse der Inprozesskontrollen
relevante Herstellungsparameter
Gesamtausbeute und ggf. Stückzahl
Verfalldatum bzw. Nachtestdatum
Namenszeichen der herstellenden Person(en) und ggf. des beaufsichtigenden Apothekers
Am Ende bestätigt ein Apotheker durch Unterschrift im Protokoll die Freigabe, also dass das Arzneimittel der Herstellungsanweisung entspricht.
Examens-Tipp: In der Prüfung hilft die Leitidee „Rückverfolgbarkeit“: Was brauche ich, um später jede Charge rekonstruieren zu können (Wann? Was genau? Von wem? Mit welchen Ergebnissen/Parametern? Was kam am Ende raus?). Die Apotheker-Unterschrift zur Freigabe unbedingt separat nennen.
Frage 3
Prüferin: Welche Punkte müssen in einer schriftlichen Prüfanweisung für ein Defekturarzneimittel mindestens geregelt sein, damit die Prüfung der Charge nachvollziehbar durchgeführt werden kann?
Note💬 Lösung anzeigen
Für jede hergestellte Charge ist eine Prüfung vorgesehen; dafür braucht es eine schriftliche Prüfanweisung. Sie muss mindestens Angaben enthalten zu:
der Probenahme (wie/woher die Probe entnommen wird)
der Prüfmethode bzw. den vorgesehenen Prüfungen
den zulässigen Soll- oder Grenzwerten (also Akzeptanzkriterien, wann ein Ergebnis „in Ordnung“ ist).
Damit ist klar geregelt, was geprüft wird, wie geprüft wird und ab wann die Charge die Anforderungen erfüllt.
Examens-Tipp: Nenne die drei Mindestkerne in genau dieser Reihenfolge: Probenahme – Methode – Grenzwerte. Das ist eine sehr typische mündliche Abfrage, und damit zeigst du sofort, dass du Prüfplanung (nicht nur Prüfdurchführung) verstanden hast.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.