Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Gegenüberstellung zum Qualifikationsniveau muss die zuständige Behörde in einem Bescheid vornehmen, wenn sie bei einem ausländischen pharmazeutischen Abschluss wesentliche Qualifikationsunterschiede feststellt?

Der Bescheid muss die Qualifikationsniveaus nachvollziehbar gegenüberstellen. Das heißt, er hat darzulegen,

  • welches in Deutschland verlangte Qualifikationsniveau maßgeblich ist und
  • auf welchem Niveau sich die vom Antragsteller vorgelegte ausländische Qualifikation befindet,

und zwar gemäß der Klassifizierung in Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG. Dadurch wird transparent, auf welcher Niveaustufe die deutsche Anforderung liegt und wie die ausländische Qualifikation dazu im Vergleich einzuordnen ist.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: Erst „Vergleich der Niveaus“, dann den Bezug „Art. 11 RL 2005/36/EG“. In der Prüfung kannst du ergänzen, dass die Gegenüberstellung der Transparenz dient, damit Betroffene die Abweichung zur deutschen Anforderung konkret nachvollziehen können.

Frage 2

Prüferin: Wie konkret muss ein Bescheid die Bereiche benennen, in denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden?

Der Bescheid muss konkret die Fächer oder Fächergruppen benennen, bei denen wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Es reicht nicht, pauschal auf „Defizite“ oder „inhaltliche Abweichungen“ zu verweisen; vielmehr sind die betroffenen Ausbildungsbereiche so zu bezeichnen, dass erkennbar ist, wo genau die Qualifikation von den deutschen Anforderungen abweicht.

Examens-Tipp: Achte darauf, nicht in allgemeinen Formeln zu bleiben: In der mündlichen Prüfung ist wichtig zu sagen, dass ausdrücklich „Fächer/Fächergruppen“ genannt werden müssen – das macht den Bescheid überprüfbar und hilft bei gezielter Nachqualifikation.

Frage 3

Prüferin: Welche Art von inhaltlicher Begründung muss die Behörde geben, damit die Feststellung wesentlicher Unterschiede im Bescheid nachvollziehbar wird?

Der Bescheid muss eine inhaltliche Erläuterung der wesentlichen Unterschiede enthalten und zusätzlich begründen, warum diese Unterschiede dazu führen, dass der Antragsteller „nicht in ausreichender Form“ über die für die Berufsausübung als Apotheker in Deutschland notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Damit muss er zwei Ebenen abdecken:

  • Was sind die wesentlichen Unterschiede (inhaltliche Beschreibung)?
  • Warum sind sie berufsrelevant, also warum fehlt es dadurch an den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten für den Apothekerberuf in Deutschland?

Examens-Tipp: Guter Aufbau: „Inhaltliche Erläuterung“ + „Begründung der Berufsrelevanz“. Wenn du diese Zweiteilung sauber trennst, klingst du sehr prüfungsfest.

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