Prüferin: An welche formale Voraussetzung ist es geknüpft, dass die zuständigen Behörden Schutzmaßnahmen nach § 28a IfSG anordnen dürfen?
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Schutzmaßnahmen nach § 28a IfSG dürfen grundsätzlich nur für den Zeitraum angeordnet werden, in dem der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Diese Feststellung ist die zentrale formale Voraussetzung, an die der Gesetzgeber die speziellen Eingriffsbefugnisse des § 28a IfSG bindet.
Examens-Tipp: Wenn du so eine Frage bekommst, starte mit der „Eingangsvoraussetzung“ (wann gilt die Norm überhaupt?) und nenne dann klar den Anknüpfungspunkt: Feststellung durch den Bundestag und nur für deren Dauer.
Frage 2
Prüferin: Wie ist der Charakter der in § 28a IfSG vorgesehenen Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Auswahl durch die Behörde zu beschreiben?
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§ 28a IfSG stellt der Behörde eine abschließend geregelte Auswahl an Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet: Die Behörde darf nicht beliebige Maßnahmen „erfinden“, sondern muss innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Instrumentenkastens auswählen. Welche Maßnahme konkret gewählt wird, richtet sich nach dem Infektionsgeschehen vor Ort und muss sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit halten.
Examens-Tipp: Achte in der Prüfung auf Wörter wie „abschließend“ oder „insbesondere“: Daraus lässt sich oft ableiten, ob die Liste offen oder geschlossen ist – das ist ein typischer Prüfungsfokus.
Frage 3
Prüferin: Unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen dürfen Schutzmaßnahmen mit besonders hoher Eingriffstiefe nach § 28a IfSG erlassen werden?
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Schutzmaßnahmen mit besonders hoher Eingriffstiefe (z. B. besonders gravierende Beschränkungen wie Ausgangs- oder Besuchsbeschränkungen) dürfen nur erlassen werden, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung erheblich gefährdet wäre. Damit knüpft der Gesetzgeber diese Maßnahmen an eine gesteigerte Rechtfertigungsanforderung: Erst wenn mildere bzw. bereits ergriffene Maßnahmen nicht ausreichen und die wirksame Eindämmung sonst erheblich gefährdet ist, kommen diese besonders eingriffsintensiven Instrumente in Betracht.
Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: erst mildere Mittel/andere Schutzmaßnahmen, dann „erheblich gefährdet“ als Schwelle für die besonders intensiven Maßnahmen.
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