Prüferin: Was ist nach der berufsrechtlichen Grundsatzregel die zentrale Zielrichtung, der Sie als Apothekerin oder Apotheker mit Ihrer Tätigkeit dienen sollen?
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Die berufsrechtliche Grundsatzregel stellt die Tätigkeit der Apothekerin bzw. des Apothekers unter ein übergeordnetes Schutzgut: Der Apotheker ist zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln berufen und dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
Damit ist klar, dass es nicht nur um eine rein wirtschaftliche Abgabe von Arzneimitteln geht, sondern um einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit und Daseinsvorsorge: Patientensicherheit, Wirksamkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung stehen im Mittelpunkt, bezogen sowohl auf den Einzelnen als auch auf die Allgemeinheit.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert mit dem Dreiklang: Aufgabe (Versorgung der Bevölkerung), Qualitätsmaßstab (ordnungsgemäß) und Schutzgut (Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes). Wenn du das Schutzgut ausdrücklich nennst, wirkst du sehr gesetzesnah.
Frage 2
Prüferin: Welche Tätigkeitsinhalte gehören im Sinne der Grundsatznorm zur Arzneimittelversorgung, die über das bloße „Abgeben“ hinausgehen?
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Zur Arzneimittelversorgung im berufsrechtlichen Sinn gehört mehr als die reine Abgabe. Gemeint ist eine fachverantwortete Gesamtleistung, insbesondere:
Fachgerechte Auswahl und Bereitstellung des passenden Arzneimittels
Prüfung von Qualität und Sicherheit (im Rahmen der apothekerlichen Verantwortung)
Ordnungsgemäße Ausgabe/Abgabe an die Bevölkerung
Beratung und Information zur Anwendung, zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
Der Schwerpunkt liegt auf einer sicheren, wirksamen und bedarfsgerechten Versorgung; die Abgabe ist nur ein Teil dieser Gesamtverantwortung.
Examens-Tipp: In der mündlichen Prüfung punktest du, wenn du „Versorgung“ als Prozess erklärst: Auswahl/Prüfung/Lagerung/Abgabe/Beratung. So zeigst du, dass du den Versorgungsauftrag nicht auf den Handverkauf reduzierst.
Frage 3
Prüferin: Woran machen Sie fest, ob eine Arzneimittelversorgung „ordnungsgemäß“ erfolgt ist? Nennen Sie die zentralen Kriterien.
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„Ordnungsgemäß“ beschreibt den fachlichen und rechtlichen Qualitätsmaßstab der Arzneimittelversorgung. Zentrale Kriterien sind:
Einhaltung fachlicher und gesetzlicher Standards (z.B. Vorgaben aus Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelrecht)
Sicherstellung der Arzneimittelqualität und -sicherheit durch Prüfung und verantwortlichen Umgang
Sachgerechte Lagerung, Bevorratung und Dokumentation
Umfassende, patientenorientierte Beratung zu Anwendung, Risiken, Neben- und Wechselwirkungen
Damit wird gewährleistet, dass die Versorgung sowohl die individuelle Therapie als auch den Schutz der Allgemeinheit im Blick behält.
Examens-Tipp: Merke dir „ordnungsgemäß“ als Kombination aus Recht + Fachstandard + Patientensicherheit. Wenn du zusätzlich Dokumentation und Lagerung erwähnst, zeigst du praktische Apothekenperspektive.
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