Prüferin: Wer ist auf Bundesebene für die Schaffung, den Aufbau und die Festlegung der grundlegenden Anforderungen an die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verantwortlich?
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Nach § 306 Abs. 1 SGB V wird die Telematikinfrastruktur nicht von einer einzelnen Stelle allein geschaffen, sondern gemeinschaftlich. Verantwortlich sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, sowie die maßgeblichen Spitzenverbände und Organisationen des Gesundheitswesens auf Bundesebene.
Dazu gehören insbesondere:
der Spitzenverband Bund der Krankenkassen
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer
die Deutsche Krankenhausgesellschaft
die maßgebliche Apotheker-Spitzenorganisation auf Bundesebene
Diese Akteure bündeln ihre Interessen und wirken zusammen an Aufbau und Ausgestaltung der TI als gemeinsame Infrastruktur für das Gesundheitswesen.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Wer trägt die Verantwortung?“ (BMG/Bundesrepublik + Spitzenorganisationen), dann nenne 2–3 typische Organisationen als Beispiele (GKV-SV, KBV/KZBV, Apotheker-Spitzenorganisation). So zeigst du sicher, dass du Abs. 1 verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Welchen Zweck erfüllt die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen in Bezug auf die Nutzung digitaler Anwendungen wie der elektronischen Gesundheitskarte?
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Die Telematikinfrastruktur dient als gemeinsame digitale Plattform, über die zentrale digitale Anwendungen des Gesundheitswesens sicher genutzt werden können. Sie ist das „digitale Rückgrat“ für die Vernetzung der Akteure und den Austausch von Gesundheitsinformationen.
Wesentlich ist dabei: Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit ihren Anwendungen (z. B. E‑Rezept, elektronische Patientenakte) erfolgt über die TI. Darüber hinaus ermöglicht die TI auch den Zugang zu weiteren digitalen Diensten und Anwendungen, teilweise auch unabhängig von der eGK, sofern diese technisch und rechtlich in der TI vorgesehen und zugelassen sind.
Rechtlich entscheidend ist, dass die TI als interoperable und kompatible Informations‑, Kommunikations‑ und Sicherheitsinfrastruktur konzipiert ist, also eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Vernetzung ermöglicht.
Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt sich die Klammer „TI = Plattform/Vernetzung + Sicherheit“. Nenne dann als greifbares Beispiel die eGK-Anwendungen (E‑Rezept, ePA), um den Zweck direkt praxisnah zu verankern.
Frage 3
Prüferin: Wie ist die Telematikinfrastruktur technisch gegliedert, und welche Funktion hat dabei die dezentrale Ebene?
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Die Telematikinfrastruktur ist in einem Drei‑Schichten‑Modell aufgebaut:
dezentrale Infrastruktur
zentrale Infrastruktur
Anwendungsinfrastruktur
Die dezentrale Ebene ist die technische Schicht vor Ort bei den Leistungserbringern (z. B. in der Apotheke oder Praxis). Ihre Kernfunktion besteht in sicherheitsrelevanten Aufgaben wie Authentifizierung, Signatur, Verschlüsselung und der sicheren Verarbeitung. Typische Beispiele sind Kartenlesegeräte, Primärsysteme (z. B. Apotheken-/Praxissoftware) und der Heilberufsausweis (HBA) als Bestandteil der sicheren Identitäts- und Signaturprozesse.
Examens-Tipp: Wenn nach „dezentral“ gefragt wird: immer die Sicherheitsfunktionen nennen (Authentifizierung/Signatur/Verschlüsselung). Das zeigt, dass du das Schichtenmodell nicht nur aufzählen, sondern funktional erklären kannst.
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