Prüferin: Welche Institution trifft im GKV-System die maßgebliche Entscheidung darüber, dass für ein Arzneimittel eine Kosten-Nutzen-Bewertung durchgeführt werden soll, und wie wird die fachliche Durchführung organisatorisch sichergestellt?
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Die maßgebliche Steuerungs- und Entscheidungsinstanz ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er entscheidet darüber, dass eine Kosten-Nutzen-Bewertung durchgeführt werden soll, und erteilt hierfür den Auftrag.
Die fachliche Durchführung wird dadurch sichergestellt, dass der G-BA „das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ beauftragt. Das IQWiG erstellt dann die eigentliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Auftrag des G-BA; der G-BA nutzt die Ergebnisse anschließend für seine Beschlussfassung und Richtlinienarbeit.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung zweistufig: erst „wer steuert/entscheidet?“ (G-BA), dann „wer führt fachlich durch?“ (IQWiG im Auftrag). Das zeigt, dass du zwischen Entscheidungskompetenz und wissenschaftlicher Bewertung sauber trennst.
Frage 2
Prüferin: Woran orientiert sich die Kosten-Nutzen-Bewertung inhaltlich, wenn ein Arzneimittel bewertet wird, und welcher Vergleich ist dabei zentral?
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Inhaltlich orientiert sich die Kosten-Nutzen-Bewertung am Verhältnis von therapeutischem Nutzen (insbesondere therapeutischer Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten) zu den entstehenden Behandlungskosten.
Zentral ist dabei der Vergleich mit anderen Arzneimitteln und Behandlungsformen, insbesondere mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie für definierte Patientengruppen. Im Mittelpunkt steht, ob und in welchem Ausmaß relevante Zielgrößen verbessert werden (z. B. Krankheitsdauer, Lebensverlängerung, Lebensqualität, Nebenwirkungen) und wie das im Verhältnis zu den Kosten zu bewerten ist.
Examens-Tipp: Leite deine Antwort mit dem Ziel der Norm ein („Nutzen vs. Kosten“) und nenne dann sofort den entscheidenden Referenzpunkt: Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Damit klingst du sehr „G-BA/AMNOG“-sicher.
Frage 3
Prüferin: Welche Punkte müssen im Auftrag zur Kosten-Nutzen-Bewertung so festgelegt sein, dass das Bewertungsprogramm inhaltlich eindeutig bestimmt ist?
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Im Auftrag müssen die Bewertungsparameter so konkret benannt sein, dass klar ist, was und wie bewertet wird. Dazu gehören insbesondere:
der Zeitraum der Bewertung,
die Art des Nutzens (welche patientenrelevanten Endpunkte betrachtet werden),
die Art der Kosten (welche Kostenbestandteile in die Betrachtung eingehen),
sowie das Maß des Gesamtnutzens (wie der Gesamtnutzen zusammengeführt/gewichtet werden soll).
Diese Festlegungen stellen sicher, dass die Bewertung methodisch nachvollziehbar und auf die definierte Fragestellung zugeschnitten ist.
Examens-Tipp: Wenn du die Auftragsinhalte aufzählst, arbeite mit einer klaren Viererstruktur (Zeitraum – Nutzen – Kosten – Maß des Gesamtnutzens). Das ist leicht prüfbar und verhindert, dass du dich in Methoden-Details verlierst.
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