Prüferin: Welche formalen Anforderungen gelten für die Verschreibung von Betäubungsmitteln für den Stations-, Notfall- und Rettungsdienstbedarf im Hinblick auf das zu verwendende Verschreibungsformular?
Note💬 Lösung anzeigen
Für Betäubungsmittel im Stations-, Notfall- und Rettungsdienstbedarf ist zwingend ein dreiteiliges amtliches Formblatt zu verwenden, das speziell nummeriert ist (amtlicher Betäubungsmittel‑Anforderungsschein). Betäubungsmittel „dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt … verschrieben werden“. Andere Formulare oder „freie“ Bestellungen genügen hierfür nicht, weil der gesamte Vorgang darüber standardisiert dokumentiert und kontrollierbar gemacht wird.
Examens-Tipp: Wenn du dazu gefragt wirst, starte mit dem Kernsatz „nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt“ und erwähne direkt, dass es amtlich und nummeriert ist – das zeigt, dass du den Kontrollzweck verstanden hast.
Frage 2
Prüferin: Wie sind die drei Teile eines Betäubungsmittel-Anforderungsscheins im Klinikalltag funktional verteilt, und wofür werden sie jeweils verwendet?
Note💬 Lösung anzeigen
Der amtliche Betäubungsmittel‑Anforderungsschein ist dreigeteilt und jeder Teil hat eine feste Funktion:
Teil I: wird in der Apotheke vorgelegt und ist die Grundlage für die Belieferung.
Teil II: ist ebenfalls für die Apotheke bestimmt und dient dort regelmäßig der Dokumentation.
Teil III: verbleibt beim verschreibenden Arzt/Zahnarzt/Tierarzt (bzw. dem Anfordernden) als Nachweis und für Kontrollzwecke.
Damit ist der Weg von der Bestellung über die Abgabe bis zur Nachweisführung nachvollziehbar abgebildet.
Examens-Tipp: In der Prüfung wirkt es souverän, wenn du die Teile I–III in genau dieser Reihenfolge durchgehst und jeweils in einem Halbsatz „wohin“ und „wozu“ nennst.
Frage 3
Prüferin: Welche Personengruppen sind berechtigt, amtliche Betäubungsmittel-Anforderungsscheine anzufordern?
Note💬 Lösung anzeigen
Amtliche Betäubungsmittel‑Anforderungsscheine werden nur an klar benannte Verantwortliche ausgegeben, insbesondere:
Leitende Ärzte/Zahnärzte eines Krankenhauses oder einer Krankenhausabteilung,
Leitende Tierärzte einer Tierklinik,
für den Notfall- und Rettungsdienst: die jeweils beauftragten Ärzte nach der gesetzlichen Zuordnung.
Damit ist die Anforderung an eine verantwortliche Leitungsfunktion bzw. eine ausdrücklich geregelte Beauftragung gebunden.
Examens-Tipp: Achte darauf, nicht allgemein „Ärzte“ zu sagen, sondern „leitende“ bzw. „beauftragte“ – diese Einschränkung ist rechtlich entscheidend.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.