Prüfung

Frage 1

Prüferin: Unter welchen Umständen müssen Sie eine behördliche Erlaubnis einholen, bevor Sie eine Tätigkeit mit besonders gefährlichen Stoffen oder Gemischen aufnehmen?

Eine behördliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn als Selbständiger oder als Verantwortlicher in einem Betrieb mit besonders gefährlichen Stoffen oder Gemischen umgegangen werden soll und diese Stoffe/Gemische in Anhang 2 der ChemVerbotsV gelistet sind. Der Umgang umfasst dabei insbesondere Tätigkeiten wie Abgeben, Verwenden oder Inverkehrbringen. Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert in drei Schritten: 1) Wer ist adressiert (Selbständiger/Verantwortlicher), 2) welche Stoffe (Anhang 2), 3) wann (vor Tätigkeitsbeginn). So zeigst du, dass du die Erlaubnispflicht sauber herleitest.

Frage 2

Prüferin: Welche persönlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, damit die Behörde eine Erlaubnis für den Umgang mit den besonders gefährlichen Stoffen erteilen kann?

Für die Erteilung der Erlaubnis müssen insbesondere persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss Fachkunde/Sachkenntnis vorliegen, also ausreichende Kenntnisse für den sicheren Umgang mit den betreffenden Stoffen.
  • Gegen die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person dürfen keine Bedenken bestehen (typischerweise überprüft über entsprechende behördliche Nachweise, z.B. Führungszeugnis/Registersauskünfte).

Erst wenn diese persönlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die Erlaubnis erteilt werden.

Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt es sich, die Begriffe exakt zu benutzen: Fachkunde und Zuverlässigkeit sind die klassischen „Personenmerkmale“ im Erlaubnisrecht.

Frage 3

Prüferin: Welche inhaltliche Unterlage muss der Antragsteller neben Fachkunde und Zuverlässigkeit vorlegen, damit die Erlaubnis erteilt werden kann?

Zusätzlich zu Fachkunde und Zuverlässigkeit muss ein nachvollziehbares, dokumentiertes Konzept für den sicheren Umgang mit den gefährlichen Stoffen vorliegen. Dieses Sicherheitskonzept soll darlegen, wie der verantwortungsvolle und sichere Umgang organisatorisch und praktisch gewährleistet wird; es ist damit eine eigenständige materielle Voraussetzung für die Erlaubniserteilung.

Examens-Tipp: Betone, dass es nicht nur um „Papier“ geht: Das Sicherheitskonzept ist eine materielle Voraussetzung und kann später auch Grundlage für behördliche Auflagen sein.

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