Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welches übergeordnete Ziel verfolgt die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen bei Apothekerinnen und Apothekern?

Die Berufsgerichtsbarkeit dient primär der Sicherung eines ordnungsgemäßen Berufsbildes und damit dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter.

Kernziele sind insbesondere:

  • die Kontrolle der Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften (z. B. aus Heilberufsgesetz, Standesrecht, berufsrechtlichen Vorgaben)
  • der Schutz der Allgemeinheit und speziell der Patientinnen und Patienten
  • die Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in Integrität und Zuverlässigkeit des Berufsstandes

Damit wird berufsrechtliches Fehlverhalten rechtsstaatlich überprüft und – je nach Schwere – sanktioniert, um die Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung und das Ansehen des Berufsstandes zu sichern.

Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort in der Prüfung nach „Schutzzweck“: erst Patientenschutz/Allgemeinheit, dann Berufsbild/Vertrauen. Das zeigt, dass du die Berufsgerichtsbarkeit als präventiv-schutzorientiertes Instrument verstanden hast, nicht nur als „Strafe“.

Frage 2

Prüferin: Wer unterliegt berufsgerichtlichen Maßnahmen im Apothekerberuf – und spielt es eine Rolle, ob jemand selbstständig oder angestellt arbeitet?

Der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen alle aktiven Apothekerinnen und Apotheker mit Approbation im jeweiligen Bundesland. Entscheidend ist die Berufsausübung als approbierte Apothekerin bzw. approbierter Apotheker.

Ob die Tätigkeit selbstständig (z. B. Inhaber/in) oder angestellt (z. B. Filialleitung, angestellte/r Apotheker/in) ausgeübt wird, ist dafür grundsätzlich unerheblich: Maßgeblich ist die Zugehörigkeit zum Berufsstand und die daraus folgenden Berufspflichten.

Examens-Tipp: Merke dir für die Prüfung: Anknüpfungspunkt ist die Approbation und die aktive Berufsausübung, nicht die Beschäftigungsform. Das ist eine typische Nachfrage im Mündlichen.

Frage 3

Prüferin: Wodurch unterscheidet sich ein berufsrechtliches Verfahren typischerweise von einem strafrechtlichen Verfahren, wenn es um Fehlverhalten in der Apotheke geht?

Ein berufsrechtliches Verfahren betrifft nicht die Ahndung von Straftaten als solche, sondern die Prüfung und Sanktionierung von Verstößen gegen Berufspflichten. Maßstab sind berufsrechtliche Regelwerke (z. B. berufsrechtliche Vorschriften, Standesordnungen/Kammerrecht).

Typisch ist daher:

  • Gegenstand ist die berufsrechtliche Pflichtverletzung (nicht zwingend eine Straftat)
  • Ziel ist die Wahrung des Berufsbildes, der Patientenschutz und das Vertrauen in den Berufsstand
  • Sanktionen sind berufsrechtliche Maßnahmen (z. B. Verweis, Geldbuße, Beschränkung der Berufsausübung bis hin zur Approbationsentziehung)

Ein und derselbe Sachverhalt kann zwar strafrechtlich relevant sein, aber das berufsrechtliche Verfahren hat eine eigenständige berufsrechtliche Zielrichtung und Bewertung.

Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist: Sag klar „Berufsrecht = Berufspflichten“, „Strafrecht = staatliche Straftatbestände“. Das trennt die Ebenen sauber. Danach kannst du erwähnen, dass ein Verhalten beide Verfahren auslösen kann.

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