Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche persönliche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie in der Apotheke besonders gefährliche Stoffe oder Gemische an Dritte abgeben dürfen?

Voraussetzung ist, dass die abgebende Person sachkundig ist. Nach dem Wortlaut der ChemVerbotsV gilt: Wer Stoffe oder Gemische abgibt, die unter die Abgaberegelungen fallen, muss sachkundig sein. Sachkunde bedeutet dabei, dass die Person über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, um die rechtlichen Anforderungen (z. B. Abgaberegeln und Beratungspflichten), die toxikologischen Risiken sowie die praktische sichere Handhabung dieser Stoffe im konkreten Abgabeprozess beurteilen und umsetzen zu können.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst die Kernvoraussetzung nennen („sachkundig“), dann kurz ausführen, was Sachkunde inhaltlich umfasst (Recht, Toxikologie, sichere Handhabung/Beratung). Damit zeigst du, dass du nicht nur ein Schlagwort kennst, sondern den Schutzzweck verstehst.

Frage 2

Prüferin: Wie muss die Personalbesetzung in der Apotheke organisiert sein, wenn Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe gefährlicher Stoffe stattfinden?

Im Apothekenbetrieb muss bei Tätigkeiten nach der ChemVerbotsV – insbesondere bei Abgabe und Beratung – sichergestellt sein, dass mindestens eine sachkundige Person anwesend ist. Hintergrund ist, dass die Abgabe dieser besonders gefährlichen Stoffe/Gemische rechtlich an Sachkunde geknüpft ist und die sachkundige Person die verantwortliche Durchführung (inklusive Beratung und sicherer Handhabung) gewährleisten muss.

Examens-Tipp: In der Prüfung kannst du den Praxisbezug betonen: Es reicht nicht, dass „irgendwer im Team“ sachkundig ist – entscheidend ist die Anwesenheit einer sachkundigen Person zum Zeitpunkt der Abgabe/Beratung.

Frage 3

Prüferin: Auf welchem Weg kann die erforderliche Sachkunde für die Abgabe gefährlicher Stoffe typischerweise erworben werden?

Die Sachkunde wird typischerweise erworben durch

  • eine abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung (z. B. Approbation als Apothekerin/Apotheker) oder
  • eine spezielle Prüfung bzw. anerkannte Schulung für andere Berufsgruppen im Umgang mit Gefahrstoffen.

Damit wird sichergestellt, dass die Person die notwendigen Fachkenntnisse für die rechtlich und praktisch sichere Abgabe besitzt.

Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, nenne zwei Wege: „pharmazeutische Ausbildung“ und „spezielle Schulung/Prüfung“. Das deckt die typischen Konstellationen in Apotheken (Apotheker:in/PTA) gut ab.

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