Prüferin: Welche übergeordnete Aufgabe weist der Gesetzgeber den Apotheken zu, und welches Ziel steht dabei im Vordergrund?
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Apotheken haben nach dem Apothekengesetz die im öffentlichen Interesse gebotene Aufgabe, eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Im Vordergrund steht damit die Versorgungssicherheit: Die Versorgung soll verlässlich und kontinuierlich gewährleistet sein und dabei fachlich korrekt, sicher und vollständig erfolgen. Diese gesetzliche Grundaufgabe bildet den Kern der apothekerlichen Berufsausübung und begründet die besondere Verantwortung der Apotheke im Gesundheitssystem.
Examens-Tipp: Strukturiere die Antwort in der Prüfung mit drei Begriffen: öffentliches Interesse → Sicherstellung → ordnungsgemäße Versorgung. Wenn du „ordnungsgemäß“ betonst, zeigst du, dass es nicht nur um Abgabe, sondern um Qualität und Sicherheit der Versorgung geht.
Frage 2
Prüferin: Wenn ein Apotheker neben der Hauptapotheke weitere Betriebsstätten führen möchte: In welchem Umfang ist das zulässig, bevor eine unzulässige Ausweitung des Betriebs vorliegt?
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Zulässig ist, dass ein Apotheker neben einer Apotheke bis zu drei Filialapotheken betreibt. Damit ist die Ausweitung des Apothekenbetriebs zahlenmäßig begrenzt; darüber hinaus wäre der Betrieb weiterer Apotheken in dieser Form nicht mehr vom gesetzlichen Modell gedeckt. Diese Begrenzung steht im Zusammenhang mit dem Grundsatz, dass der Apothekenbetrieb grundsätzlich inhabergeprägt bleiben soll und eine unbegrenzte Ausdehnung (kettenartige Strukturen) verhindert wird.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung die konkrete Grenze („bis zu drei Filialapotheken“) und ordne sie direkt ein: Begrenzung zur Sicherung des inhabergeführten Systems (Stichwort Mehrbesitzverbot), ohne gleich mit Paragraphen zu argumentieren.
Frage 3
Prüferin: Welche rechtliche Voraussetzung muss erfüllt sein, bevor jemand eine Apotheke betreiben darf?
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Für den Betrieb einer Apotheke ist zwingend eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Ohne diese behördliche Erlaubnis darf eine Apotheke nicht betrieben werden. Die Erlaubniserteilung ist an gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen geknüpft (typischerweise etwa persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und geeignete Betriebsräume), sodass der Staat die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung vor Aufnahme des Betriebs absichert.
Examens-Tipp: Starte mit dem Merksatz „Apothekenbetrieb ist erlaubnispflichtig“ und ergänze dann kurz, dass die Behörde damit die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Versorgung vorab prüft (Qualitäts- und Sicherheitsgedanke).
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